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Was braucht eine UVP?

Bestimmte Bauvorhaben und Anlagetypen, welche einen namhaften Eingriff in die Umwelt darstellen können, sind der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterstellt.
Dazu gehören: 

Die UVP-Fachstelle des Departementes Bau und Umwelt ist zuständig für die Gesamtbeurteilung der Umweltverträglichkeit.
Der Gesuchsteller reicht für die UVP einen Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) ein, welcher zusammen mit den Verfahrensunterlagen öffentlich aufgelegt wird. Die UVP dient zur Überprüfung der Umweltverträglichkeit, d.h. der Auswirkungen des fertiggestellten Projekts auf die Umwelt.
Die UVP wird nie eigenständig durchgeführt, sondern wird im Rahmen des sogenannten Leitverfahrens abgewickelt (Baubewilligung, Plangenehmigung, Konzession, Abbaugenehmigung usw.). Die Leitverfahren und die zuständige Behörde können dem Anhang zur RRV-UVP entnommen werden.

Downloads für Bauherrinnen und Bauherrn

Kontakt
 

Angelika von Niessen

Baugesuchskoordination, Gewässerraum/Planungen

Tel. 058 345 51 56
E-Mail

Susanne Sutter

Baugesuchskoordination

Tel. 058 345 51 54
E-Mail