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Informationsaustausch zur Bewilligungspraxis von Erdsondenfeldern nach UNG

Das Gesetz über die Nutzung des Untergrundes (UNG) ist seit April 2016 in Kraft. Damit sind die Anforderungen an die Bewilligung von grossen Erdsondenfeldern (Erdsondenlänge über 500 m und/oder mehr als 100 kW Wärmeentzugsleistung) definiert. Das Amt für Umwelt als Bewilligungsbehörde für Erdsondenfelder konnte erste Erfahrungen sammeln. In Zusammenarbeit mit der Abteilung Energie führt das Amt für Umwelt einen Informationsaustausch mit Mitgliedern der kommunalen Behörden und Energiefachleuten des Kantons Thurgau durch. Dabei soll über die bisher gemachten Erfahrungen berichtet und die einzelnen Schritte des Bewilligungsverfahrens gemäss UNG aufgezeigt werden. Anhand konkreter Beispiele wird aufgezeigt, welche Unterlagen zum Bewilligungsdossier gehören und wann was, durch wen abgeklärt werden muss, so dass ein möglichst effizientes Bewilligungsverfahren sichergestellt werden kann.

Als kommunale Baubehörde oder Energiefachperson laden wir Sie herzlich zu diesem Informationsaustausch ein. Nutzen Sie die Chance, sich aus erster Hand zum Bewilligungsverfahren informieren zu lassen und bringen Sie Ihre eigenen Erfahrungen oder Verbesserungsvorschläge ein.

Einladungsschreiben [pdf, 174 KB]

Weitere Informationen und Anmeldung

http://www.energie-agenda.ch/html/25/event/1558/eventdate/705/date/2018-11-28

Veranstaltungsort

Bildungszentrum für Technik
Kurzenerchingerstrasse  8
8500 Frauenfeld
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