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VOC-Lenkungsabgabe

VOC (Volatile Organic Compounds) sind Stoffe, die beim Gebrauch durch Verdampfung in die Atmosphäre gelangen. Bekannte und weit verbreitete Stoffe dieser Art sind z. B. Benzin, Alkohol, Verdünner und Lösungsmittel in Farben und Lacken. VOC finden sich aber auch in vielen Konsumprodukten. Für zahlreiche Produkte, z. B. Reinigungsmittel, gibt es aber VOC-freie Alternativen.

VOC sind teils direkt giftig oder lästig. In der Atmosphäre werden sie erst nach Stunden bis Tagen abgebaut. Sie tragen zur übermässigen Ozonbildung bei. Die Emissionen von VOC sind zu hoch und müssen reduziert werden. Nach dem Massnahmenplan Lufthygiene Thurgau hat das Amt für Umwelt zudem den Auftrag, mit den Anwendern dieser Produkte weitergehende Reduktionsmassnahmen anzustreben. Das betrifft Betriebe, die mehr als 2000 kg dieser Stoffe pro Jahr emittieren.

Seit 01.01.2003 werden VOC mit Fr. 3.- pro Kilogramm belastet (Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen, VOCV). Betriebe, welche solche Stoffe so verwenden, dass diese nicht in die Umwelt gelangen (z. B. wenn eine Abluftreinigung vorhanden ist), bezahlen die Abgabe für diesen Anteil nicht oder nur teilweise.
Unterlagen sind erhältlich unter:

Bei den vier Tanklagern und ca. 191 Tankstellen (Stand Ende März 2018) im Thurgau müssen Massnahmen zur Verhinderung der Emission von Benzindämpfen vorhanden sein. Das AfU kontrolliert die Tanklager. Die Kontrolle der Tankstellen ist vertraglich mit dem Autogewerbe-Verband der Schweiz (AGVS) geregelt; das AfU führt nur Stichprobenkontrollen durch.

Downloads Luftreinhaltung

Kontakt

Dr. Martin Zeltner

Leiter Luftreinhaltung und Klima

Tel. 058 345 52 01
E-Mail