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Feuerverbot in Wald und Waldesnähe wird aufgehoben

Aufgrund der Niederschläge in den vergangenen Tagen hat das Departement für Justiz und Sicherheit auf Antrag des Fachstabes Trockenheit das Feuerverbot in Wald und Waldesnähe per 4. September 2018 aufgehoben. Die Waldbrandgefahr wird auf Stufe 3 «erheblich» gesenkt.

Im Kanton Thurgau ist es per 4. September 2018 wieder erlaubt, im Wald oder in Waldesnähe Feuer zu entfachen. Dies nachdem die lange erwarteten, ergiebigen Niederschläge eingetreten sind. Zudem ist es merklich kühler geworden und am Morgen bildet sich verbreitet Tau oder Nebel. Im Umgang mit offenem Feuer ist aber nach wie vor Vorsicht geboten, da die Waldböden bis jetzt teilweise lediglich angefeuchtet und noch nicht durchnässt worden sind.

Nach wie vor unterdurchschnittlich ist die Wasserführung in den Flüssen und Bächen. Der Bodensee ist sehr tief und auch die Grundwasservorkommen weisen tiefe Wasserspiegel auf. Das Wasserentnahmeverbot für alle Oberflächen- und Fliessgewässern (mit Ausnahme Bodensee, Seerhein, Untersee und Rhein) im Kanton Thurgau bleibt weiterhin in Kraft. Die heutigen Bodenseepegel liegen zur Zeit leicht über denjenigen zum gleichen Zeitpunkt des Trockenjahres 2003.

Die Behörden danken der Bevölkerung für das Verständnis, das sie gegenüber dem Feuerverbot gezeigt hat und dafür, dass sie sich grossmehrheitlich an das Verbot gehalten hat. Gemäss Angaben der Kantonspolizei mussten in der Zeit des Feuerverbots 51 Personen verzeigt werden.

Hier finden Sie eine Übersicht über alle Medienmitteilungen zum Thema Trockenheit 2018.