Direkt zum Inhalt springen

Änderungen in der Luftreinhalte-Verordnung

Der Bundesrat hat am 11. April 2018 die Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) genehmigt, welche namentlich auf eine Verringerung der Feinstaubemissionen aus kleineren Holzfeuerungen abzielt.

In der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) wurden verschiedene Vorschriften an den heutigen Stand der Technik angepasst. Insbesondere wurden Feinstaub-Grenzwerte für kleinere Holzfeuerungen bis 70 kW wie Heizkessel, Cheminées oder Kaminöfen eingeführt. Der für diese Art von Feuerungen geltende Grenzwert für Kohlenmonoxid wurde verschärft. Künftig müssen solche Feuerungen regelmässig kontrolliert werden. Bei den Gasfeuerungen dagegen erfolgen die Kontrollen aufgrund der technischen Fortschritte weniger häufig.

In Bezug auf neue Maschinen und Geräte mit Verbrennungsmotor werden mit der Verordnungsänderung die neueren, strengeren europäischen Vorschriften übernommen, und die Abgaswartungspflicht für Baumaschinen wurde auf alle Arten von Maschinen ausgedehnt. Weitere Änderungen betreffen industrielle und gewerbliche Anlagen sowie flüssige Brennstoffe. Zudem wurde ein Immissionsgrenzwert für Feinstaub mit einem Durchmesser von weniger als 2,5 Mikrometern (PM2,5) festgelegt, der den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation entspricht.

Vorabdruck Luftreinhalte-Verordnung LRV [pdf, 194.88 KB]

Vorabdruck Verordnung über die Anforderungen an die Energieeffizienz serienmässig hergestellerter Anlagen, Fahrzeuge und Geräte (Energieeffizienzverordnung, EnEV) [pdf, 131.61 KB]

Erläuternder Bericht zur Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) und zur Änderung der Energieeffizienzverordnung (EnEV) [pdf, 782.51 KB]