Direkt zum Inhalt springen

Wasserentnahmeverbot wird aufgehoben

Seit Mitte Juli 2018 gilt im Kanton Thurgau ein Wasserentnahmeverbot für Oberflächen- und Fliessgewässer. Aufgrund der Niederschläge der vergangenen Tage und der kühleren Temperaturen kann dieses nun per kommenden Freitag aufgehoben werden.

Das Wasserentnahmeverbot ist seit der Publikation im Amtsblatt vom 13. Juli 2018 in Kraft. Seit Beginn des Jahres hat es im Kanton Thurgau zu wenig geregnet, der Bodensee wies rekordtiefe Pegelstände auf und einzelne kleinere Fliessgewässer waren komplett ausgetrocknet. Das hat dazu geführt, dass während des Sommers und Herbstes 2018 mit Ausnahme des Bodensees und Rheins ein Wasserentnahmeverbot für Oberflächengewässer erlassen werden musste, das knapp fünf Monate bestehen blieb. So lange musste im Kanton Thurgau noch nie ein Wasserentnahmeverbot aufrechterhalten werden.

Dank den Niederschlägen der vergangenen Tage und der kühleren Temperaturen hat das zuständige Departement für Bau und Umwelt nun die Aufhebung des Entnahmeverbots per Freitag, 14. Dezember 2018, und mit Publikation im Amtsblatt beschliessen können.

Weiterhin tief sind die Pegelstände des Grundwassers im Kanton Thurgau. Damit sich diese erholen können, braucht es langandauernde und ausgiebige Niederschläge. Experten rechnen damit, dass dies Monate dauern wird.