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Was braucht eine Baubewilligung

Welche Vorhaben brauchen ein Baugesuch ?

Das Planungs- und Baugesetz (PBG) schreibt fest, welche Vorhaben ein Baubewilligungsverfahren notwendig machen:

§ 98

Einer Bewilligung bedürfen alle ober- oder unterirdischen Bauten und Anlagen, Neu- oder Umbauten, Vor-, An-, Auf- oder Nebenbauten sowie insbesondere

1. provisorische Bauten und Anlagen,
2. Fahrnisbauten,
3. Zweckänderungen bewilligungspflichtiger Bauten und Anlagen,
4. bauliche Veränderungen von Fassaden oder Dachaufbauten,
5. der Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen,
6. eingreifende Terrainveränderungen,
7. der Abbau von Bodenschätzen,
8. Aussenantennen,
9. Reklameanlagen

Downloads für Bauherrinnen und Bauherrn

Kontakt

Angelika von Niessen

Baugesuchskoordination, Gewässerraum/Planungen

Tel. 058 345 51 56
E-Mail

Susanne Sutter

Baugesuchskoordination

Tel. 058 345 51 54
E-Mail