Wasserentnahmeverbot wird in Erwägung gezogen
In den vergangenen Tagen hat es zwar geregnet. Aufgrund der Wetterprognosen zeichnet sich in den Fliessgewässern jedoch keine Entlastung ab, die Pegel dürften weiter sinken. Deshalb beantragt der Fachstab Trockenheit des Kantons Thurgau ein generelles Wasserentnahmeverbot, dieses würde ab diesem Freitag rechtsgültig. Betreffend Waldbrandgefahr wird die Stufe zwei, die eine mässige Gefahr bedeutet, vorläufig noch beibehalten.
Die neusten Messungen an den Thurgauer Gewässern zeigen, dass die Abflüsse und somit die Wassermengen trotz den Niederschlägen in den vergangenen Tagen deutlich abgenommen haben. Die Wetterprognosen sagen für die kommenden Tage weiterhin keine länger anhaltenden Niederschläge voraus. Deshalb hat der Fachstab Trockenheit entschieden, auf ein generelles Wasserentnahmeverbot hinzuwirken. Das Verbot würde ab der Publikation im Amtsblatt, also frühestens ab diesem Freitag, 13. Juli 2018, und bis auf Widerruf gelten. Das Verbot würde alle Gewässer im Kanton Thurgau mit Ausnahme des Bodensees, des Untersees, des Rheins, des Seerheins sowie des Grund- und Quellwassers betreffen.
Die tiefen Pegelstände haben auch dazu geführt, dass die Jagd- und Fischereiverwaltung bislang 22,7 Kilometer Gewässer abfischen musste. Falls der Regen weiter ausbleibt, dürften weitere Flüsse und Bäche abgefischt werden müssen. Die Situation im Wald hat sich demgegenüber immerhin etwas entspannt, die Böden haben durch die Niederschläge Feuchtigkeit erhalten. Deshalb hat der Fachstab Trockenheit entschieden, die Waldbrandgefahr auf der Stufe zwei, die eine mässige Gefahr bedeutet, beizubehalten. Falls die Niederschläge aber wie erwartet ausbleiben, könnte die Situation in der nächsten Woche auf Stufe drei eingeschätzt werden.
Der Fachstab Trockenheit des Kantons Thurgau wurde Ende Juni offiziell eingesetzt. Unter der Leitung des Amts für Bevölkerungsschutz und Armee gehören ihm Vertreterinnen und Vertreter des Amts für Umwelt, der Jagd- und Fischereiverwaltung, des Forstamtes, des Landwirtschaftsamtes, des Amtes für Gesundheit, der Kantonspolizei, des Feuerschutzamtes und des Informationsdienstes an.