Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Für Landwirtschaftsbetriebe

Verschiedene Stellen unterstützen die Landwirtschaftsbetriebe bei der Ausübung einer nachhaltigen Landwirtschaft:

Abfall und Boden

Gewässerqualität und -nutzung

Luftreinhaltung und Klima

Abwasser und Anlagensicherheit

Wasserbau und Hydrometrie

Downloads für Landwirtschaftsbetriebe

Amt für Umwelt

Das Amt für Umwelt überwacht die Einhaltung der Umweltvorschriften, erteilt die Bewilligungen zum Bau von Hofdüngerlagern, genehmigt Gülleabnahmeverträge, etc.

Kontakt: Amt für Umwelt, Abteilung Abwasser und Anlagensicherheit, Ressort Landwirtschaftlicher Gewässerschutz

Landwirtschaftsamt

Daten für den Vollzug der Umweltschutzgesetze werden vom Landwirtschaftsamt, dem BBZ Arenenberg und dem Amt für Umwelt zur Verfügung gestellt. Das Landwirtschaftsamt ist u.a. für die Auszahlung der Direktzahlungen zuständig. Der Abteilung "Direktzahlungen und Dienstleistungen" ist die Kontrolle für Ökomassnahmen und Labelproduktion an-gegliedert, welche die Einhaltung des ökologischen Leistungsnachweises überprüft. Wenn der ökologische Leistungsnachweis nicht erbracht ist, können Direktzahlungen gekürzt oder verweigert werden. Die aktuellen Bestimmungen finden Sie auf der Homepage des Landwirtschaftsamtes oder des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW).

Kontakt: Landwirtschaftsamt

Bildungs- und Beratungszentrum Arenenberg (BBZ)

Das BBZ Arenenberg ist zuständig für die Grundausbildung, Weiterbildung und Beratung der Bäuerinnen und Bauern, insbesondere auch im Bereich Ökologie. Hier angegliedert ist auch die Düngeberatung.

Kontakt: Beratung im BBZ Arenenberg

Kantonale Arbeitsgruppe

Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertretern des Landwirtschaftsamts, dem Bildungs- und Beratungszentrum Arenenberg (BBZ), dem Thurgauer Bauernverband und dem Amt für Umwelt zusammen. Sie diskutiert wichtige Vollzugsprobleme und hilft mit bei der Koordination in der Ostschweiz.

Ostschweizer Zusammenarbeit

Die Landwirtschaftsämter und die Umweltschutzämter der Ostschweizer Kantone sowie des Fürstentums Liechtenstein haben 1998 beschlossen, im Vollzug enger zusammen zu arbeiten. Die derzeitigen Vollzugshilfsmittel stehen zum Download bereit.