Bauliche Bodeneingriffe
Bei baulichen Eingriffen in den Boden wird dieser mit Hilfe von Geräten und Maschinen ausgehoben, umgelagert, vermischt, deponiert oder auch wieder eingebaut. Oft wird der Boden dabei mit Baumaschinen und Fahrzeugen befahren. Die wesentlichsten Risiken für den Boden sind:
- Zerstörung des Bodengefüges
- Veränderung des Bodenaufbaus
- Vermischung von Unter- und Oberboden
- Verminderung des Wurzelraums
- Verminderung der Sickerfähigkeit
Das USG verbietet die bauliche Nutzung des Bodens – d. h. die eigentliche Überbauung – ausdrücklich nicht, bezweckt jedoch, dass der Boden dabei schonend behandelt wird. Mit ausgehobenem Boden soll so umgegangen werden, dass er wieder als Boden verwendet werden kann (Art. 7 VBBo). Bauliche Eingriffe, welche nach dem Stand der Technik ausgeführt werden und die im Vollzugskonzept qualitativer Bodenschutz festgehaltenen, gesetzlichen Grundsätze berücksichtigen, sollten die Einhaltung dieser Vorgabe gewährleisten.