Bauen auf chemisch belastetem Boden
Bei vielen Bauvorhaben besteht die Gefahr, dass belasteter Boden unkontrolliert verschoben wird. In der Folge können bisher nicht oder nur wenig verunreinigte Standorte belastet werden. Die als fester Bestandteil der Baugesuchs-Unterlagen erforderliche Deklaration Erdarbeiten [pdf, 239 KB] soll sicherstellen, dass dies nicht geschieht.
Ursachen für Bodenbelastungen gibt es viele. So können frühere Nutzungen als Rebberg, die Nachbarschaft zu Strassen und Industrieanlagen oder die langjährige Nutzung als Schrebergar-ten zu erhöhten Schadstoffgehalten geführt haben. Das Amt für Umwelt überprüft Baugesuche mit Hilfe der Hinweiskarte Bodenbelastungen (HKB) im ThurGIS-Viewer, auf konkrete Belastungshinweise (siehe Hinweiskarte Bodenbelastung). Wann hierzu Untersuchungen erforderlich sind, ist im Merkblatt zum Vollzugskonzept qualitativer Bodenschutz [pdf, 3.4 MB] geregelt.
Der Umgang mit ausgehobenem Boden ist im Modul Beurteilung von Boden im Hinblick auf seine Verwertung (BAFU 2021) der Vollzugshilfe "Bodenschutz beim Bauen" vorgegeben. Schwach belasteter Bodenaushub mit Schadstoffgehalten unterhalb des Prüfwertes der VBBo darf vor Ort wieder angelegt werden. Stark belasteter Bodenaushub mit Schadstoffgehalten darüber sowie überschüssiger schwach belasteter Boden müssen in einer dafür zugelassenen Deponie (Typ B oder E) VVEA konform entsorgt werden (siehe Grafik).