Boden und Bodenschutz
Die Böden auf denen wir stehen, produzieren und bauen, sind ein endliches Gut. Die meisten Böden im Thurgau sind in den rund 10‘000–15‘000 Jahren seit der letzten Eiszeit entstanden. Der Bodenschutz bezweckt, dieses Gut zu erhalten und nachhaltig zu bewirtschaften.
Unter Boden versteht das Umweltschutzgesetz dabei im Gegensatz zu wissenschaftlichen Definitionen lediglich die oberste, unversiegelte Erdschicht, in der Pflanzen wachsen können (Art. 7 Abs. 4bis). Wie die folgende Grafik zeigt, umfasst diese Definition nur den Oberboden (Humus), den Unterboden (Mutterboden, Stockerde, Roterde) sowie die oberste, angewitterte Schicht des Muttergesteins, d. h. in der Regel die obersten 60 bis 120 cm.
Beim Bodenschutz wird unterschieden zwischen:
- dem Schutz des Bodens vor Versiegelung (quantitativer Bodenschutz)
- dem Schutz des unversiegelten Bodens vor Veränderungen seiner natürlichen Beschaffenheit (qualitativer Bodenschutz)
- dem indirekten Schutz des Bodens im Rahmen des Gewässerschutzes sowie der Land- und Forstwirtschaft.
Der quantitative Bodenschutz bezweckt den haushälterischen Umgang mit dem Boden im Sinne einer zweckmässigen und geordneten Besiedelung. Er ist primär Sache der Raumplanung und wird im Thurgau vom Amt für Raumentwicklung wahrgenommen.
Weitere Informationen zum Bodenschutz vermittelt die offizielle BAFU-Website zum Thema Boden.