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Boden und Bodenschutz

Die Böden auf denen wir stehen, produzieren und bauen, sind ein endliches Gut. Die meisten Böden im Thurgau sind in den rund 10‘000–15‘000 Jahren seit der letzten Eiszeit entstanden. Der Bodenschutz bezweckt, dieses Gut zu erhalten und nachhaltig zu bewirtschaften. 

Unter Boden versteht das Umweltschutzgesetz dabei im Gegensatz zu wissenschaftlichen Definitionen lediglich die oberste, unversiegelte Erdschicht, in der Pflanzen wachsen können (Art. 7 Abs. 4bis). Wie die folgende Grafik zeigt, umfasst diese Definition nur den Oberboden (Humus), den Unterboden (Mutterboden, Stockerde, Roterde) sowie die oberste, angewitterte Schicht des Muttergesteins, d. h. in der Regel die obersten 60 bis 120 cm.

Definition Boden gemäss USG
Die verschiedenen Definitionen des Bodens und der Geltungsbereich des USG (Zeichnung: L. Bourban aus dem BAFU-Merkblatt "Boden und Bauen – Stand der Technik und Praktiken" 2015

Beim Bodenschutz wird unterschieden zwischen:

Der quantitative Bodenschutz bezweckt den haushälterischen Umgang mit dem Boden im Sinne einer zweckmässigen und geordneten Besiedelung. Er ist primär Sache der Raumplanung und wird im Thurgau vom Amt für Raumentwicklung wahrgenommen.

Weitere Informationen zum Bodenschutz vermittelt die offizielle BAFU-Website zum Thema Boden.

Downloads Boden

Kontakt

Reto Baumann

Deponien, Rohstoffabbau, Bodenschutz

Tel. 058 345 51 90
E-Mail

Martina Stäheli

Bodenschutz, Baugesuche

Tel. 058 345 51 95
E-Mail

Rebecca Dosch

Bodenschutz, Bodenbelastungen

Tel. 058 345 52 37
E-Mail