Physikalischer Bodenschutz
Boden besteht aus festen Bestandteilen, Wasser, Luft und den in ihm vorhandenen Lebewesen.
Gesunder Boden ist ein System mit grosser Selbsterhaltungskraft. Schwere Maschinen, bauliche Eingriffe und ungenügender Bewuchs können diese Erneuerungsfähigkeit sowohl bildlich gesprochen, als auch real unter grossen Druck setzen. Das USG spricht hier von physikalischen Bodenbelastungen.
Wird der Boden übermässig belastet, werden die Hohlräume in seinem Innern zusammengedrückt. Wasser kann nicht mehr durchsickern und fliesst oberflächlich ab. Der Luftaustausch ist beeinträchtigt. Den Bodenorganismen fehlt der Sauerstoff, die Pflanzen können nicht mehr wachsen und Wasser wird nicht mehr gefiltert.
Als physikalische Belastungen des Bodens im Rechtssinn gelten Belastungen durch künstliche Veränderungen der Struktur, des Aufbaus oder der Mächtigkeit des Bodens (Art. 2 Abs. 4 VBBo). Sie treten als Verdichtung (Veränderung der Struktur), Schichtenvermischung (Veränderung des Aufbaus) und Erosion (Veränderung der Mächtigkeit) auf.
Der physikalische Bodenschutz soll folglich den Boden vor solchen nachhaltigen Schädigungen schützen und dabei insbesondere sicherstellen, dass:
- Böden eine typische artenreiche, biologisch aktive Lebensgemeinschaft aufweisen;
- eine typische Bodenstruktur vorhanden ist;
- Böden über eine ungestörte Abbaufähigkeit verfügen;
- ungestörtes Pflanzenwachstum möglich ist;
- auch mit ausgehobenem Boden sorgsam umgegangen wird.
Ein Hilfsmittel für die Umsetzung des physikalischen Bodenschutzes sind die Bodenfeuchtemessnetze. Die Thurgauer Daten werden auf hydrodaten.tg.ch unter dem Parameter Bodenfeuchte sowie Bodenfeuchte Ostschweiz zur Verfügung gestellt.
Bezüglich Erosion enthält die VBBo Richtwerte für Ackerböden. Für die anderen physikalischen Bodenbelastungen liegen Vollzugshilfen des Bundes und der Kantone, Normen, Branchenlösungen und Publikationen von Fachverbänden vor.