Geologisches Tiefenlager
Die in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle müssen gemäss Kernenergiegesetz im Inland so entsorgt werden, dass der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet ist.
Die Betreiber von Kernanlagen sind verpflichtet, die radioaktiven Abfälle sicher zu entsorgen. Um einen dauerhaften Schutz für Mensch und Umwelt vor radioaktiven Abfällen zu gewährleisten sollen diese in einem geologischen Tiefenlager entsorgt werden.
Die Suche nach geeigneten Standorten für die Lagerung von hoch- sowie schwach- und mittelradioaktiven Abfällen ist eine nationale Aufgabe. Die Standortsuche ist im Sachplan geologische Tiefenlager des Bundes geregelt.
Haltung des Thurgauer Regierungsrates
Die Thurgauer Regierung vertritt die Haltung, dass die in der Schweiz produzierten nuklearen Abfälle grundsätzlich in der Schweiz zu entsorgen sind.
Bezüglich der Standortfindung erwartet der Regierungsrat, dass die zuständigen Bundesbehörden die nachstehenden Grundsätze einhalten:
- Alle vorgeschlagenen Standortregionen müssen auf dem gleichen wissenschaftlichen Niveau abgeklärt werden.
- Alle Standortregionen müssen eingehend und mit den gleichen Kriterien abgeklärt werden.
- Die sicherste Standortregion soll am Schluss auch gewählt werden.
- Der Kanton Thurgau will konstruktiv bei der Standortfindung mitarbeiten.