Altlasten
Der sorglose Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen und Abfällen hat im Untergrund und im Boden deutliche Spuren hinterlassen. Mögliche Spätfolgen blieben unbedacht, weil das Wissen fehlte. Diese „Altlasten“ sollen im Rahmen der Nachhaltigkeitsentwicklung bereinigt werden.
Der Begriff „Altlasten“ wird in der Umgangssprache und in den Medien für unterschiedliche Belastungssituationen im Boden und im Untergrund verwendet. Altlasten im rechtlichen Sinne sind jene belasteten Standorte, die aufgrund ihrer Umweltgefährdung sanierungsbedürftig sind. Dies sind wenige Prozent aller belasteten Standorte in der Schweiz.
Die Bearbeitung von belasteten Standorten erfolgt schweizweit nach dem gestuften Vorgehen gemäss der Altlasten-Verordnung.
Zu den Aufgaben der Altlastenbearbeitung zählen:
- Untersuchungen, Überwachungen und Sanierungen von belasteten Standorten in die Wege leiten und prüfen
- Beratung und Information von Gemeinden, Standortinhabern und sonstigen Betroffenen