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Etappen Sachplan geologische Tiefenlager

Der Sachplan geologische Tiefenlager  ist ein Instrument der Raumplanung und ist in drei Etappen gegliedert.

In Etappe 1 (2008–2011) wurden sechs von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (NAGRA) vorgeschlagene Standortgebiete für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA) und drei Standortgebiete für hochaktive Abfälle (HAA) vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspekorat (ENSI) auf ihre Eignung überprüft. Der Bundesrat hat 2011 entschieden, die von der NAGRA vorgeschlagenen und von den Behörden bestätigten Standortgebiete in die Etappe 2 des Sachplans aufzunehmen. Eine dieser sechs Sandortregionen – Zürich Nordost (ZNO) – liegt zum Teil im Kanton Thurgau. Für die Mitwirkung der Standortregionen wurden Ende der ersten Etappe die Regionalkonferenzen aufgebaut.

Nach Abschluss der 1. Etappe gab es sechs mögliche Standortgebiete: Wellenberg, Jura Ost, Jura Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden und Zürich Nordost (Quelle: BFE, swisstopo)

In Etappe 2 (2011–2018) schlug die NAGRA die beiden Standortgebiete Jura Ost und Zürich Nordost vor, in denen je ein SMA-, ein HAA- oder ein Kombi-Lager möglich wären, in Etappe 3 weiter zu untersuchen. Der Bundesrat hat entschieden, dass zusätzlich zu den Regionen Jura Ost und Zürich Nordost auch die Standortregion Nördlich Lägern weiter zu untersuchen ist. In intensiver Zusammenarbeit mit den Standortregionen wurden Standortareale für die Oberflächenanlage ermittelt und bezeichnet. Weiter wurden die Standortregionen nach sozioökonomischen und ökologischen Kriterien bewertet, miteinander verglichen und die Ergebnisse in der sozioökonomischen-ökologischen Wirkungsstudie (SÖW) zusammengetragen.

Nach Abschluss der 2. Etappe sind es noch drei mögliche Standortgebiete: Jura Ost (AG), Nördlich Lägern (ZH, AG) und Zürich Nordost (ZH, TG) (Copyright: Nagra)

In Etappe 3 (2018–2029) sind die drei Standortregionen vertieft zu untersuchen und die standortspezifischen geologischen Kenntnisse mittels ergänzenden erdwissenschaftlicher Untersuchungen zu vervollständigen, damit ein detaillierter Vergleich aus sicherheitstechnischer Sicht möglich ist. Die Lagerprojekte werden unter Einbezug der Standortregionen weiter konkretisiert und die sozioökonomischen Auswirkungen vertieft untersucht. Die NAGRA hat Mitte September 2022 den Standort Nördlich Lägern vorschlagen, an dem sie ein Rahmenbewilligungsgesuch für das Tiefenlager 2024 einreichen wird. Dieses wird von den zuständigen Fachstellen des Bundes geprüft. 2029 entscheidet der Bundesrat über die Rahmenbewilligungsgesuche. 

Geologisches Tiefenlager: Nachvollziehbare Standort-Auswahl (Medienmitteilung 12. September 2022, Kanton Thurgau)

2030–2031 muss der Bundesratsentscheid vom Parlament genehmigt werden. Der Parlamentsbeschluss untersteht dem nationalen fakultativen Referendum. Falls dieses zustande kommt, entscheiden die Schweizer Stimmbürger/innen über die Rahmenbewilligung. Erst dann stehen die Standorte für geologische Tiefenlager fest.

Weitere Informationen

 

Kontakt

Martin Eugster

Amtschef, Leiter Dienste

Tel. 058 345 51 50
E-Mail