Rekultivierungen
Nach Abschluss eines Kiesabbaus müssen die Gruben wieder aufgefüllt und ordnungsgemäss rekultiviert werden. Wird Boden wieder aufgebaut, ist ein standorttypischer Zustand herzustellen. Das Rekultivierungsziel hat sich nach dem Ausgangszustand zu richten und es darf keine Verschlechterung eintreten.
Das Erreichen des Rekultivierungsziels kann einen Abbaubetrieb vor ein Problem stellen, da noch zu viel Unterboden als billiger Aushub entsorgt wird, anstatt ihn zu verwerten. Für die Ausführung ist die Rekultivierungsrichtlinie des Fachverbandes der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie (FSKB) [pdf, 295 KB] massgeblich. Die verschiedenen Stufen einer Rekultivierung, wie z. B. die Rohplanie (Anmeldung Rohplanie [pdf, 145 KB] ausfüllen) müssen durch die Bodenschutzfachstelle abgenommen werden.
Die Wiederbelebung eines rekultivierten Bodens braucht sehr viel Zeit. Nach der Rekultivierung erfolgt daher eine bis zu neun Jahre andauernde Folgebewirtschaftungsphase, bei welcher der Boden nur reduziert genutzt werden kann. In den ersten drei bis vier Jahren ist dabei eine Grünlandnutzung zwingend, danach kann auf reduzierte ackerbauliche Nutzung umgestellt werden.
Die ordentliche Folgebewirtschaftung hat damit zwangsläufig reduzierte Erträge zur Folge. Entschädigungszahlungen und Verantwortlichkeiten sollten daher frühzeitig zwischen Bewirtschafter und Unternehmer geregelt werden.