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Thermische Nutzung Grundwasser

Grundwasser ist aufgrund seiner konstanten Temperaturen im Jahresverlauf ein Wärmereservoir mit hohem Potenzial für die Energienutzung. Weil das entnommene und abgekühlte Grundwasser wieder in den Grundwasserleiter zurückgegeben wird, birgt diese Nutzung auch eine Gefahr der Kontamination. Besonders der Schutz des Grundwassers das als Trinkwasser genutzt wird oder werden kann ist hoch zu gewichten. Dabei geht die Gefährdung nicht nur von Schadstoffen aus, sondern auch eine Temperaturerhöhung kann trinkwassergefährdend sein. Gemäss Gewässerschutzverordnung darf die Temperatur im Abstrom einer thermischen Anlage in 100 m Distanz nur um maximal 3 °C verändert werden. 

Der Wärmetransport in Grundwasserleitern sind meist komplex und mehrere auch weit voneinander entfernte Nutzungen können sich beeinflussen. Daher empfiehlt es sich früh abzuklären ob der Standort für eine Wärmenutzung geeignet ist. Dies kann mit einer Simulation geprüft werden. Für das Thurtal liegt bereits ein Modell vor. Mit einer Modellierung kann nicht nur das Einhalten der gesetzlichen Vorgaben geprüft werden sondern auch ideale Standorte, ohne Rückkoppelung, für Entnahme und Rückgabebrunnen ermittelt werden.  

Mit Beschluss des Klimaziels 2050 hat sich das Interesse für die thermische Nutzung von Grundwasser stark erhöht, was eine optimale Bewirtschaftung des Wärmepotentials erforderlich macht. Aufgrund der höheren Sicherheit und des grösseren öffentlichen Interesses werden Wärmeverbundlösungen begrüsst.  

Bewilligungsverfahren

Konzessionsgesuche haben in den letzten Jahren zugenommen. Daher ist eine Strategie zur optimalen Bewirtschaftung der Wärmeressourcen erforderlich. Wir empfehlen Ihnen frühzeitig Kontakt zu einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Abteilung Gewässerqualität und -nutzung aufzunehmen um Durchführbarkeit und Rahmenbedingungen Ihres Projekts abzuklären.

Für das Bewilligungsverfahren werden ein Gesuch für die Bohrungen, ein Konzessionsgesuch, ein Baugesuch mit Beschreibung des Projekts, die Anlagendaten und eine hydrogeologische Vorabklärung benötigt.

Bevor Sie ein Gesuch einreichen, bitte achten Sie darauf, dass Sie vollständige Unterlagen einreichen und alle Rahmenbedingungen eingehalten werden. Damit erhöhen Sie die Chance, dass Ihr Gesuch innert nützlicher Frist bewilligt werden kann.

Weitere Informationen

Kontakt

Dr. Lawrence Och

Hydrogeologie, Schutzzonen, Fachstelle Geothermie

Tel. 058 345 52 23
E-Mail