Gewässerqualität
Aufgabe des Amtes für Umwelt ist der Vollzug der Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung. Die Abteilung Gewässerqualität und -nutzung überprüft und dokumentiert die Qualität von Grund-, Steh- und Oberflächengewässern. Sie ist Ansprechpartnerin bei ökologischen Fragen wie die chemische Beschaffenheit oder der biologische Zustand der Gewässer. Sind bauliche Eingriffe in die Gewässer vorgesehen, wie z. B. Revitalisierungen oder Gewässerunterhalt, obliegt der Vollzug der Abteilung Wasserbau und Hydrometrie.
Zu den Aufgaben der Abteilung Gewässerqualität und -nutzung gehören unter anderem:
- Überwachung und Sicherung der Wasserqualität von Seen und Fliessgewässern
- Überwachung und Sicherung der Grundwasserqualität
- Einleitung von Massnahmen zur Beseitigung von Gewässerbelastungen
- Beratung von Gemeinden, Privaten und der Wirtschaft
- Sicherung der Strukturvielfalt der Fliessgewässer, in Zusammenarbeit mit dem Wasserbau
- Erhaltung des Seeufers als wertvollen Lebensraum für Tier und Mensch, in Zusammenarbeit mit dem Wasserbau
Die relevanten gesetzlichen Grundlagen sind im Umweltschutzgesetz und im Gewässerschutzgesetz sowie den dazugehörigen Verordnungen festgelegt.
Weitere Informationen
Kontakt
Dr. Lawrence Och
Hydrogeologie, Schutzzonen, Fachstelle Geothermie, Trinkwasser, Stv. Leiter Gewässerqualität und -nutzung