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Untiefe Geothermie

Unter Geothermie (auch: Erdwärme, geothermische Energie) wird die in der Erdkruste vorhandene Wärme und ihre energetische Nutzung verstanden. Die Erdwärme ist die im Gestein des Untergrundes natürlicherweise enthaltene sowie die (aktiv) gespeicherte thermische Energie. Die Wärme kann dabei von unten nachströmen (aus dem Erdmantel respektive aus dem Erdkern), von oben nachströmen (von der Sonne kommend) oder gespeichert sein. Die Nutzung der Geothermie kann direkt unter der Erdoberfläche beginnen. Die Nutzungsformen der Geothermie gelten im Sinne der Energiestrategie des Bundes als erneuerbare Energie.

Unter untiefer Geothermie versteht man im Kanton Thurgau die Nutzung der Wärme in Tiefen bis maximal 600 m. Die im Untergrund angetroffenen Temperaturen lassen dabei eine direkte Nutzung zu Heizzwecken meist nicht zu, sondern es ist noch eine Wärmepumpe nötig.

Am häufigsten wird die Geothermie mittels Erdwärmesonden und Wärmepumpe (Sole-/Wasser-Wärmepumpe oder Wasser-/Wasser-Wärmepumpe) genutzt. Das System kann zum Heizen und Kühlen verwendet werden. Ein angepasst dimensioniertes und gut geregeltes Gesamtsystem ist effektiv und effizient.

Eine Erdwärmesonde (EWS) ist ein Doppel-U-Rohr (Duplex-EWS), Koaxialrohr oder U-Rohr (Simplex-EWS), das, hinterfüllt mit einem im Bohrloch verbleibenden Injektionsrohr, in eine bis ca. 600 m tiefe Bohrung eingeführt wird. Die Sondenrohre sind mit einem Wärmeträger gefüllt, der im geschlossenen Kreis der Sonde zirkuliert und so Energie mit dem Erdreich austauscht.

Erdwärmesonden dürfen im Kanton Thurgau grundsätzlich innerhalb der Zonen 1 und 2 erstellt werden – gemäss Eignungszonen Erdwärmesonden. Das Abteufen von Erdwärmesonden benötigt eine kantonale Bohrbewilligung (§ 8 Abs. 1 Ziff. 7 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (EG GSchG; RB 814.20)). Zuständig ist das Amt für Umwelt (§ 3 Abs. 1 RRV GSchG; RB 814.211). Erdwärmeanlagen benötigen grundsätzlich eine kommunale Baubewilligung (§ 98 Planungs- und Baugesetz PBG; RB 700).

Neben Erdwärmesonden werden vor allem dort, wo deren Einsatz nicht erlaubt ist, andere Systeme zur Nutzung der Geothermie eingesetzt. Die häufiger angewendeten sind unter Alternative Formen der Erdwärmenutzung aufgeführt.

Die in den Systemen zirkulierenden Wärmeträgerflüssigkeiten sind ein Gemisch aus Wasser und Frostschutzmittel. Diese Sole darf nicht wassergefährdend sein (siehe Info des BAFU zu erlaubten Kältemitteln).

Eine Auswahl von Daten getätigter Erdwärmebohrungen kann auf dem Thurgauer Kartenportal ThurGIS eingesehen werden.

Es ist zu beachten, dass es sich bei dieser Präsentation nicht um einen Kataster bzw. nicht um ein Inventar handelt.

Hinweis zu Erdsondenfeldern

Das Gesetz über die Nutzung des Untergrundes (UNG; RB 723.1; UNV; RB 723.11) wurde vom Grossen Rat per 1. Januar 2021 dahingehend geändert, dass nur noch Gesuche für Erdwärmesondenbohrungen mit einer Bohrtiefe von über 600 m darunter fallen.

Downloads Wärme aus der Umwelt

Kontakt
 

Dr. Dorothea Stumm

Erdwärmesonden, Sondierungen, Fachstelle Geothermie

Tel. 058 345 51 84
E-Mail

Kontakt für Bohrankündigungen, Bohrprotokolle und Bohrprofile

Nachdem die Bohrbewilligung des Amts für Umwelt und die Baubewilligung der Standortgemeinde erteilt wurden, kann die Bohrankündigungen per E-Mail übermittelt werden.
Bohrprotokolle mit Lageplan, und falls erforderlich Schichtprofile und Bericht können ebenfalls per E-Mail gemeldet werden.