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Eignungszonen Erdwärmesonden

Die Eignungszonen Erdwärmesonden sind ein Hilfsmittel für den Schutz von öffentlichem Grundwasser vor Bohr- und Bestandsrisiken. Sie richten sich hauptsächlich nach der bekannten und vermuteten Ausdehnung der zu schützenden Grundwasservorkommen bzw. deren Randgebieten. Grundwasser ist wichtig zur Trink- und Brauchwassergewinnung und für das ökologische Gleichgewicht. Die Eignungszonen sind nicht eigentümerverbindlich. Bei neuen Erkenntnissen kann das Amt für Umwelt die Eignungszonen anpassen.

Das Kantonsgebiet ist in drei Eignungszonen für Erdwärmesonden aufgeteilt, die im ThurGIS zu finden sind (ThurGIS > Thema Geologie und Boden > Geothermie oder EWS-Eignungszonen). Gewässerschutzrechtliche Bewilligungen für Erdwärmesondenbohrungen werden durch das Amt für Umwelt im Rahmen eines Baugesuchsverfahren (Bewilligungsverfahren) erteilt.

Im Kanton Thurgau gibt es keine Bohrtiefenbeschränkungen für Erdwärmesondenbohrungen. Bohrungen mit einer Tiefe von mehr als 600 werden gemäss kantonalem Gesetz über die Nutzung des Untergrundes (UNG; RB 723.1) geprüft.

Beschreibung der Eignungszonen

Die Eignungszonen basieren auf den im ThurGIS öffentlich einsehbaren Gewässerschutz- und Grundwasserkarten, dem Gewässerraum, den bisherigen Erdwärmesondenbohrungen sowie auf den bestehenden und geplanten Bauten im Untergrund (z.B. Tunnels).

In der Zone 1 (weiss) können gewässerschutzrechtliche Bohrbewilligungen mit den üblichen Standardauflagen bewilligt werden. Im Nahbereich von Quell- und Grundwasserfassungen (ohne Grundwasserschutzzonen) ist mit zusätzlichen Auflagen zu rechnen.

In der Zone 2 (orange) sind Erdwärmesondenbohrungen mit zusätzlichen Auflagen grundsätzlich zulässig. Die Zone 2 ist in Kategorien aufgeteilt. Diese umfassen vor allem geringmächtige Grundwassevorkommen und solche, die für die Trinkwasserversorgung nicht nutzbar sind, Artesergebiete sowie Nahbereiche von Grundwasser- und Quellfassungen mit Grundwasserschutzzonen. An vereinzelten Standorten kann es - aufgrund ortspezifischen Umständen (z.B. geplante unterirdische Bauten) -  weitere Kategorien der Zone 2 geben.

Die Zone 3 (rot) umfasst die mächtigeren Bereiche nutzbarer Grundwasservorkommen, Grundwasserschutzzonen, Gewässerräume, Raumbedarf der Thur sowie bestehende und geplante Tunnelbauten, über welchen Erdwärmesonden grundsätzlich nicht zulässig sind. In sogenannt dicht bebauten Gewässerräumen (ThurGIS > Thema Gewässer > Gewässerraum; bitte an Standort zoomen) sind Erdwärmesondenbohrungen in Ausnahmefällen möglich. Für Auskünfte kontaktieren Sie den Fachbereich Gewässerraum der Sektion Wasserbau des Amtes für Umwelt. In der Eignungszone 3 (jedoch nicht in Grundwasserschutzzonen) können alternative Erdwärmenutzungen verwirklicht werden, sofern die Rahmenbedingungen eingehalten sind.

Zusätzliche Auflagen

Die zusätzlichen Auflagen, insbesondere für die sensiblere Zone 2, dienen vorwiegend dem Grundwasserschutz und sind nicht abschliessend aufgeführt.

Mögliche Risiken von Erdwärmesondenbohrungen sind zum Beispiel Verschmutzungen des Grundwassers infolge Beschädigung der Deckschicht, Verschleppung von Bodenbelastungen in tiefere Schichten (Altlasten), Verbinden von Grundwasserstockwerken, Anbohren von Artesern, qualitative und mengenmässige Beeinträchtigung von Wasser in Quell- und Grundwasserfassungen oder unerwünschte Erwärmung des Grundwassers durch Wärmeeintrag.

Kategorie: Grundwasservorkommen in die Erdwärmesonden möglich sind (Zone 2)

Die geologische Fachperson begleitet die Bohrung teilweise vor Ort, bestimmt die Unter- und Oberkante der wasserführenden Schicht und ordnet geeignete Abdichtungsmassnahmen an. Die Bohrfirma nimmt das Bohrgut bis mindestens in den Stauer (nicht oder sehr schwach wasserdurchlässige Schicht) auf. Die Fachperson überprüft den Einbau der Sonde, stellt die fachgerechte Fixierung der Abdichtungsmassnahme sicher und überprüft die Hinterfüllung. Die Bohrbegleitung wird dokumentiert und dem Amt für Umwelt innert Dreimonatsfrist zugestellt. Es empfiehlt sich, das geologische Fachbüro frühzeitig in die Planung einzubeziehen.

Kategorie: Artesergebiete

Die Bohrfirma richtet die Bohrarbeiten auf die Artesersituation aus und wendet die Spülbohrtechnik an. Eine hydrogeologische Fachperson begleitet die Bohrungen in engem Kontakt mit der Bohrfirma von Beginn an und bis mindestens in den Fels. Das Bohrgut muss von der Bohrfirma entnommen und von der Fachperson in einem geologischen Schichtenprofil dargestellt werden. Die Fachperson bestimmt gegebenenfalls und in Zusammenarbeit mit dem Bohrmeister geeignete Abdichtungsmassnahmen und deren Einbautiefe. Die Bohrbegleitung wird dokumentiert und dem Amt für Umwelt innert Dreimonatsfrist zugestellt. Es empfiehlt sich, das geologische Fachbüro frühzeitig in die Planung einzubeziehen.

Kategorie: Nahbereich Grundwasserschutzzone Quell- und Grundwasserfassung (Zone 2)

Eine hydrogeologische Fachperson führt eine Quell- respektiv Grundwasserüberwachung durch. Das Überwachungskonzept beinhaltet eine Mitteilung an die Fassungseigentümer, eine vorsorgliche Beweisaufnahme der Wasserqualität (chemische, physikalische und bakteriologische Parameter) sowie der Schüttung bei Quellen und mindestens eine Kontrollmessung nach einem angemessenen Zeitraum ab Bohrende. Die Bohrarbeiten müssen vor Ort durch eine hydrogeologische Fachperson bis unter den Quellhorizont bzw. der grundwasserführenden Schichten eng begleitet werden. Beim Antreffen wasserführender Schichten ist ein geeignetes Abdichtungssystem einzubauen. Die Begleitung wird dokumentiert und dem Amt für Umwelt innert Dreimonatsfrist zugestellt. Es empfiehlt sich, das geologische Fachbüro frühzeitig in die Planung einzubeziehen.

Zone 1 oder 2 im Nahbereich von Quell- und Grundwasserfassungen (ohne Grundwasserschutzzonen)

Im Nahbereich von Quell- und Grundwasserfassungen (ThurGIS > Thema Geologie und Boden > Geothermie) ohne Schutzzonen ist mit zusätzlichen Auflagen zu rechnen. Das Amt für Umwelt überprüft den Nahbereich fallweise, dieser übersteigt aber kaum einen Radius von 100 m der geplanten Bohrung. Der Status der Wasserfassung sowie die Besitzverhältnisse sind abzuklären. Ist die Fassung in Gebrauch, so ist vor der Bohrung eine vorsorgliche Beweisaufnahme und nach der Bohrung eine Kontrollmessung durch eine qualifizierte Fachperson vorzunehmen. Dies beinhaltet die Messung der elektrischen Leitfähigkeit und des pH-Wertes und bei Quellfassungen zusätzlich der Schüttung.

Downloads Wärme aus der Umwelt

Kontakt

Dr. Dorothea Stumm

Erdwärmesonden, Sondierungen, Fachstelle Geothermie

Tel. 058 345 51 84
E-Mail