Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Eignungszonen Erdwärmesonden

Das Kantonsgebiet ist in drei Eignungszonen für Erdwärmesonden aufgeteilt, die auf den im ThurGIS öffentlich einsehbaren Gewässerschutz- und Grundwasserkarten, den bisherigen Erdwärmesondenbohrungen sowie auf den bestehenden und geplanten Bauten im Untergrund (z.B. Tunnels) basiert. Neu wird nicht mehr unterschieden zwischen Bohrtiefen kleiner oder grösser als 200 m.

In der Zone 1 (weiss) können gewässerschutzrechtliche Bohrbewilligungen mit Standardauflagen bewilligt werden. In der Zone 1 ist im Nahbereich von Quell- und Grundwasserfassungen ohne Grundwasserschutzzonen mit zusätzlichen Auflagen zu rechnen (z.B. Quellenmonitoring). 

In der Zone 2 (gelb), welche v.a. Randbereiche von nutzbaren Grundwasservorkommen, geringmächtige, gegenwärtig für die Trinkwasserversorgung nicht nutzbare Grundwasserleiter sowie Nahbereiche von Grundwasser- und Quellfassungen mit Grundwasserschutzzonen betreffen, sind Erdwärmesondenbohrungen mit zusätzlichen Auflagen üblicherweise zulässig. Ziel der gewässerschutzrechtlichen Bohrbewilligung ist, den Gewässerschutz sicherzustellen. Daher ist für Standorte in der Eignungszone 2 mit zusätzlichen Auflagen, insbesondere die Begleitung der Bohrung durch eine geologische Fachperson, zu rechnen. Die geologische Fachperson begleitet die Bohrung vor Ort, ordnet geeignete Abdichtungsmassnahmen an und kontrolliert diese, begleitet den Einbau der Sonde und Hinterfüllung und fertigt einen Abschlussbericht an. Im Nahbereich von Wasserfassungen für Trinkwasserzwecke ist weiter mit einer Überwachung der Wasserqualität vor und nach der Bohrung zu rechnen. Es empfiehlt sich, das geologische Fachbüro frühzeitig mit in die Planung einzubeziehen. 

Die Zone 3 (rot) umfasst mächtige, nutzbare Grundwasservorkommen, Grundwasserschutzzonen sowie bestehende und geplante Tunnelbauten, über welchen Erdwärmesonden grundsätzlich nicht zulässig sind. In der Eignungszone 3 (nicht jedoch in Grundwasserschutzzonen) können alternative Erdwärmenutzungen verwirklicht werden, sofern die Rahmenbedingungen eingehalten sind.

Die Eignungszonen sind ein wissenschaftlich begründetes Hilfsmittel für den Schutz von öffentlichem Grundwasser vor Bohr- und Bestandsrisiken. Die Eignungszonen richten sich hauptsächlich nach der bekannten und vermuteten Ausdehnung der zu schützenden Grundwasservorkommen bzw. deren Randgebieten. Grundwasser ist wichtig zur Trink- und Brauchwassergewinnung und für das ökologische Gleichgewicht. Die Eignungszonen sind nicht eigentümerverbindlich. Bei neuen Erkenntnissen kann das Amt für Umwelt die Eignungszonen anpassen.

Risiken von Erdwärmesondenbohrungen sind zum Beispiel Verschmutzungen des Grundwassers infolge Beschädigung der Deckschicht, Verschleppung von Bodenbelastungen in tiefere Schichten (Altlasten), Verbinden von Grundwasserstockwerken, Arteser, Versiegen von Quellen, qualitative und mengenmässige Schmälerung von Fassungen, unerwünschte Erwärmung des Grundwassers durch Wärmeeintrag etc.

In der Eignungszone 3 (nicht jedoch in Grundwasserschutzzonen) können alternative Erdwärmenutzungen verwirklicht werden, sofern die Rahmenbedingungen eingehalten sind.

Downloads Wärme aus der Umwelt

Kontakt

Dr. Dorothea Stumm

Erdwärmesonden, Sondierungen, Fachstelle Geothermie

Tel. 058 345 51 84
E-Mail