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Abwasser aus der Landwirtschaft

Hinweise zur Entsorgung von häuslichen Abwässern aus Landwirtschaftsbetrieben finden Sie hier.

Bei der Eingabe eines Baugesuchs ist in jedem Fall ein Liegenschaftsentwässerungsplan gemäss Musterentwässerungsplan AfU [pdf, 454 KB] einzureichen, damit die Eingabe behandelt werden kann.

Generell gelten auch für landwirtschaftliche Betriebe die Vorgaben und Grundsätze der Liegenschaftsentwässerung.
Bei der Entwässerung von landwirtschaftlichen Betrieben ist besonders darauf zu achten, dass bei Leckagen oder Unfällen weder flüssiger Hofdünger noch wassergefährdende Stoffe direkt oder indirekt in ein Gewässer eingeleitet werden. Im Entwässerungsplan sind alle bekannten Informationen gemäss dieser Liste (Allgemeine Grundsätze für die Entwässerung landwirtschaftlicher Liegenschaften [pdf, 52 KB]) einzutragen.

Kontakt
 

Victor Haag

Landwirtschaftlicher Gewässerschutz

Tel. 058 345 51 63
E-Mail

Urs Knill

Landwirtschaftlicher Gewässerschutz

Tel. 058 345 52 20
E-Mail