Siedlungsentwässerung
Die Siedlungsentwässerung definiert wichtige Rahmenbedingungen zur Erfüllung der Ziele und Aufgaben der Abwasserentsorgung. Im Wesentlichen sorgt sie dafür, dass:
- das Abwasser oder Kommunalabwasser, also das häusliche und gewerblich-industrielle Abwasser vermischt mit Niederschlagswasser verlustfrei aus der Siedlung abgeleitet und einer Behandlung zugeführt wird,
- das verschmutzte Abwasser vor der Einleitung in die Kanalisation oder ein Gewässer so behandelt wird, dass keine Gefahren und Schäden entstehen,
- das nicht verschmutzte Abwasser wo möglich versickert wird.
Für die Erreichung dieser Ziele ist die Sammlung des Abwassers und die anschliessende Reinigung, der Bau und Unterhalt von Kanalisationssystemen sowie die Erstellung von Behandlungsanlagen (Abwasserreinigungsanlagen, Regenbecken, Versickerungsanlagen) notwendig.
Im Kanton Thurgau sind heute fast 100% aller anschlusspflichtigen Liegenschaften an eine Abwasserreinigungsanlage angeschlossen. Das Kanalisationssystem hat eine Länge von ca. 1'300 km. In Zukunft werden finanzielle Mittel nicht mehr in erster Linie für den Bau von Anlagen, sondern für deren Anpassung und Unterhalt notwendig sein.
Dies erfordert neben einer umfassenden und koordinierten Planung eine Zusammenarbeit zwischen Abwasserverband, Gemeinde und Liegenschaftsbesitzer. Sie werden durch das Amt für Umwelt, Abteilung Abwasser und Anlagensicherheit, beraten. Die Zuständigkeit ist regional organisiert.
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Dominik Moosmann
Störfallvorsorge, Gefahrgut, Tankanlagen Industrie, Industrie und Gewerbe