Liegenschaftenentwässerung
Die Liegenschaftsentwässerung umfasst die Entwässerung von Grundstücken und Gebäuden. Sie beinhaltet alle Entwässerungsanlagen innerhalb und ausserhalb eines Gebäudes bis zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation.
Die Planung der Liegenschaftsentwässerung richtet sich grundsätzlich nach dem Generellen Entwässerungsplan (GEP) bzw. dem Gestaltungsplan. Hier werden das Entwässerungsverfahren (Misch-, Trenn- oder modifiziertes System) und der Abflussbeiwert beschrieben. Die Dimensionierung und die bauliche Ausführung richten sich nach der Schweizer Norm SN 592 000 (Kanalisation) bzw. der VSA-Richtlinie Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter.
Die Liegenschaftsentwässerung muss immer an die örtlichen Verhältnisse angepasst werden (Topografie, Geologie, Bodenaufbau, Vorfluter etc.). Grundsätzlich ist, zur Entlastung der Kanalisation, der Regenbecken und der ARA sowie zur Förderung der Grundwasserneubildung, nicht verschmutztes Abwasser am Entstehungsort zu versickern.
Die Baubewilligung, Bauaufsicht und Baukontrolle obliegen der Gemeindebehörde. Das Amt für Umwelt kann zur Abnahme beigezogen werden.
Im Rahmen des Baugesuchverfahrens wird seitens des Amts für Umwelt bei:
- industriell-gewerblichen Liegenschaften,
- bei landwirtschaftlichen Betrieben sowie
- bei grösseren öffentlichen Bauten (Schulen, Spitäler etc.)
eine Überprüfung der Liegenschaftsentwässerung vorgenommen. Diese beinhaltet im Regelfall eine Überprüfung:
- des Abflussbeiwerts und des Entwässerungssystems (systematisch)
- der fachgerechten Entwässerung von Verkehrs- und Umschlag- und Lagerplätzen
- der Zulässigkeit und Dimensionierung von Versickerungsanalgen
Die Detaildimensionierung von Leitungen und Schächten sowie deren Linienführung sind nicht Bestandteil der Prüfung. Die fachgerechte Dimensionierung der Anlagen gemäss Schweizer Norm SN 592 000 ist Sache des Bauherren respektive des Projektverfassers. Die Überprüfung obliegt der Baubewilligungsbehörde.
Für die Einleitung von Industrie- und Gewerbeabwasser in die Kanalisation ist immer eine Einleitbewilligung des Amts für Umwelt notwendig.
Zur Unterstützung der Gemeinden, Bauherren und Planer im Bereich der Liegenschaftsentwässerung wurde vom Amt für Umwelt das Merkblatt Entwässerung [pdf, 773 KB] veröffentlicht.
Weitere Planungshilfen finden Sie auch unter: