Biosicherheit in Betrieben
Menschen, Tiere und die Umwelt können durch gentechnisch veränderte, pathogene (krankheitserregende) oder umweltgefährdende Organismen (z. B. invasive Neobiota) geschädigt oder zumindest belästigt werden. Deshalb hat der Gesetzgeber den Umgang mit diesen Organismen in geschlossenen oder offenen Systemen in den Verordnungen zur Biosicherheit geregelt.
Als Vollzugsbehörde überwacht das Amt für Umwelt unter anderem die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der Einschliessungsverordnung (ESV).
Einschliessungsverordnung (ESV), SR 814.912
Die Einschliessungsverordnung regelt den Umgang (d. h. das Verwenden, Verarbeiten, Vermehren, Verändern, Nachweisen, Transportieren, Lagern und Entsorgen) mit gentechnisch veränderten, pathogenen (krankheitserregende) oder gebietsfremden Organsimen in geschlossenen Systemen. Sie soll den Menschen, die Tiere und die Umwelt sowie die biologische Vielfalt und deren nachhaltige Nutzung vor schädlichen und lästigen Einwirkungen schützen.
Hilfestellungen zur Abklärung, ob ein Betrieb der ESV untersteht oder nicht, finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Umwelt (BAFU).
Betriebe in denen Tätigkeiten der Klasse 3 oder 4 durchgeführt werden unterstehen zusätzlich der Störfallverordnung (StFV).
Wer mit gentechnisch veränderten und/oder pathogenen (krankheitserregenden) Organismen umgeht, untersteht der Meldepflicht. Werden Tätigkeiten der Klasse 3 oder 4 durchgeführt, sind diese zusätzlich bewilligungspflichtig.
Meldungen und Bewilligungsgesuche nach der Einschliessungsverordnung (ESV) und der Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen (SAMV) können online im Ecogen-Kundenportal eingereicht werden.
Veranstaltungen und Kurse für Biosicherheitsbeauftragte (BSO): Curriculum Biosicherheit
Wichtige Links der Bundesbehörden
- BAFU Biotechnologie des Bundes
- BAFU Vollzugshilfen für den Umgang mit Organismen
- BAFU Organismenlisten
- Ecogen (Melde- bzw. Bewilligungsformulare online einreichen)
- BAG Biologische Sicherheit
- EFBS Empfehlungen
- Einschliessungsverordnung (ESV)
- Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen(SAMV)
- Störfallverordnung (StFV)
Kantonale Anlaufstellen
Downloads Biosicherheit in Betrieben
Kontakt
Silvia Högger
Gefahrgut, Störfallvorsorge, Industrie und Gewerbe, Stv. Leiterin Abwasser und Anlagensicherheit