Rechtliche Grundlagen
- Bundesgesetz über den Umweltschutz, Umweltschutzgesetz (USG), SR 814.01
Im Art. 29a des Umweltschutzgesetzes (USG) steht festgehalten, dass mit Organismen nur so umgegangen werden darf, dass sie, ihre Stoffwechselprodukte sowie ihre Abfälle, Mensch und Umwelt nicht gefährden und die biologische Vielfalt und deren nachhaltige Nutzung nicht beeinträchtigen.
- Verordnung des Regierungsrates zur Umweltschutzgesetzgebung (USGV), RB 814.03
Die Verordnung des Regierungsrates zur Umweltschutzgesetzgebung legt im Kapitel 9 (§ 37–41) die Umsetzung der Freisetzungsverordnung (FrSV) sowie der Einschliessungsverordnung (ESV) im Kanton Thurgau fest.
- Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen, Einschliessungsverordnung (ESV), SR 814.912
Diese Verordnung soll den Menschen, die Tiere und die Umwelt sowie die biologische Vielfalt und deren nachhaltige Nutzung vor Gefährdungen und Beeinträchtigungen durch den Umgang mit Organismen, deren Stoffwechselprodukten und Abfällen in geschlossenen Systemen schützen.
- Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen (SAMV), SR 832.321
Diese Verordnung legt fest, welche Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Umgang mit Mikroorganismen und bei der Exposition gegenüber Mikroorganismen zu treffen sind.
- Verordnung über den Schutz vor Störfällen, Störfallverordnung (StFV), SR 814.012
Diese Verordnung soll die Bevölkerung und die Umwelt vor schweren Schädigungen infolge von Störfällen schützen.
Weitere Gesetze und Verordnungen
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