Biosicherheitsverantwortliche
Innerhalb eines Betriebes oder Instituts ist der Biosicherheitsverantwortliche (BSO) für die Biosicherheit zuständig. Dessen Status, Aufgaben und Kompetenzen sind in der Richtlinie „Biosicherheitsbeauftragte (BSO)“ des Bundesamts für Umwelt (2005) beschrieben.
Aufgaben des Biosicherheitsverantwortlichen (BSO):
- Erstellung und Umsetzung des Biosicherheitskonzeptes
- Organisation und Durchsetzung der allgemeinen und der zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen
- Kontrolle der Aufzeichnungs-, Melde-, Bewilligungspflicht
- Schulung des Personals im Bereich Biosicherheit
- Organisation der Aufzeichnungspflicht
- Erstellung der Betriebseinsatzdokumente
- Unterstützung des Projektleiters
Wir empfehlen den BSO, regelmässige interne Audits zur Einhaltung der organisatorischen und technischen Sicherheitsmassnahmen durchzuführen: Checkliste Interne Audits [pdf, 222 KB].
Downloads Biosicherheit in Betrieben
Kontakt
Silvia Högger
Gefahrgut, Störfallvorsorge, Industrie und Gewerbe, Stv. Leiterin Abwasser und Anlagensicherheit