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Bewilligungen und Meldungen

Wer mit gentechnisch veränderten und/oder pathogenen (krankheitserregenden) Organismen umgeht, untersteht der Meldepflicht. Werden Tätigkeiten der Klasse 3 oder 4 durchgeführt, sind diese zusätzlich bewilligungspflichtig.

Die Tätigkeiten werden anhand einer Risikoabschätzung in verschiedene Klassen eingeteilt.

Die Meldung erfolgt an die Kontaktstelle Biotechnologie des Bundes  mit Hilfe der Datenbank ECOGEN. Das zuständige Bundesamt erteilt nach Prüfung der Meldung einen abschliessenden Entscheid.

Die Einteilung der Organismen erfolgt aufgrund ihres Gefährdungspotenzials in vier Gruppen:

Die Gruppeneinteilung der einzelnen Organismen wird vom BAFU vorgenommen und in Organismenlisten (Link siehe unten) publiziert. Sollte ein Organismus in diesen Listen nicht vertreten sein, so kann eine Gruppierung anhand der Kriterien in Anhang 2.1. der ESV vorgenommen werden.

Die Klasse der Tätigkeit und die Art der Anlage wiederum bestimmen die einzuhaltenden Sicherheitsmassnahmen (Anhang 4, ESV). Je grösser die zu erwartenden Schäden in der Umwelt bei einem unbeabsichtigten Austritt der Organismen aus dem geschlossenen System sind, desto besser muss das Containment geschützt werden (mehrfache Hüllen).

Wichtige Links

Kantonale Anlaufstellen

Downloads Biosicherheit in Betrieben


Kontakt
 

Silvia Högger

Gefahrgut, Störfallvorsorge, Industrie und Gewerbe, Stv. Leiterin Abwasser und Anlagensicherheit

Tel. 058 345 51 69
E-Mail

Natalie Messner

Fachstelle Biosicherheit

Tel. 058 345 51 67
E-Mail