Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Hofdünger

Eigenverantwortung wahrnehmen heisst Hofdünger optimal bewirtschaften

Optimale Hofdüngerbewirtschaftung beinhaltet das Bereitstellen von genügend Lagerkapazität und die richtige Wahl der Ausbringtechnik und des -zeitpunkts. Die Düngerwirkung kann dadurch optimiert werden. Abschwemmen, Auswaschen oder Entweichen von Stickstoff in die Luft während des Ausbringens können verhindert werden. Allfällige Hofdüngerabgaben sind vom Abgeber im HODUFLU zu erfassen.

Stickstoffhaltige Dünger dürfen nur zu Zeiten ausgebracht werden, in denen die Pflanzen den Stickstoff aufnehmen können. Um dies zu ermöglichen, müssen Lagereinrichtungen den Hofdünger für mindestens folgende Zeiträume aufnehmen können:

Die Güllelagerkapazität ist im Kanton Thurgau im Vergleich zu den anderen Kantonen sehr gut. Im Kanton Thurgau stehen im Gesamten 1.8 mal so viel Lagervolumen für Gülle zur Verfügung, wie vom Bund im Minimum verlangt wird. Auch sind die Thurgauer Anforderungen noch knapp um den Faktor 1.4 übertroffen. Es gibt jedoch immer noch einzelne Betriebe, die nicht über genügend Lagervolumen verfügen. Diese Betriebe sind sanierungspflichtig.  Sie müssen entweder Lagervolumen bauen, mieten oder die häuslichen Abwässer der öffentlichen Schmutzwasserkanalisation zuzuführen.

Hofdüngerlagereinrichtungen und Stallbauten bedürfen einer Baubewilligung und müssen gewissen baulichen Mindestanforderungen genügen. 

Kontakt

Victor Haag

Landwirtschaftlicher Gewässerschutz

Tel. 058 345 51 63
E-Mail

Urs Knill

Landwirtschaftlicher Gewässerschutz

Tel. 058 345 52 20
E-Mail