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Abwasserentsorgung ländlicher Raum

Die Abwasserentsorgung kann bei Landwirtschaftsbetrieben oder Überbauungen, welche sich ausserhalb der Bauzone befinden, auf verschiedene Arten erfolgen:

Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet aufzuzeigen, wie die Abwässer ausserhalb der Bauzone zu entsorgen sind. Die Planung erfolgt im Teilprojekt "Abwasserentsorgung im ländlichem Raum" im Zuge der Überarbeitung und Nachführung der generellen Entwässerungsplanung.

Das Amt für Umwelt erteilt die Bewilligungen für die erforderlichen Kanalisationsanschlüsse (Sanierungsleitungen) und Kleinkläranalgen und berät Gemeinden, Landwirte und Liegenschaftseigentümer im ländlichen Raum, die Betreiber privater Kläranlagen und die Planer und Ingenieure bei allfälliger Planung. Dabei unterstützt das AfU die Umsetzung von gemeinschaftlichen Konzepten.

Downloads Abwasser

Downloads für Landwirtschaftbetriebe

Kontakt

Victor Haag

Landwirtschaftlicher Gewässerschutz

Tel. 058 345 51 63
E-Mail

Urs Knill

Landwirtschaftlicher Gewässerschutz

Tel. 058 345 52 20
E-Mail
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