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Gerüche und Rauch

Das Umweltschutzgesetz und dementsprechend die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) enthalten Bestimmungen gegen Belästigungen durch Luftverunreinigungen namentlich Gerüche, übermässigen Rauch oder Staub. Übermässig sind Immissionen dann, wenn dadurch das Wohlbefinden eines wesentlichen Teils der Bevölkerung erheblich gestört wird (LRV Art.2, Abs.5). Das AfU klärt jährlich etwa 30 bis 50 solche Fälle ab und erlässt wo nötig die erforderlichen Auflagen.

Eine Checkliste der übermässigen Immissionen [40.71 KB] gibt Auskunft über mögliche Verursacher verschiedener Gerüche oder anderer Belästigungen. Die Einhaltung vorsorglicher Massnahmen, wie die korrekte Ableitung der Abluft, verhindern in der Regel übermässige Immissionen.

Gerüche aus der Landwirtschaft sind nicht selten, bedingt durch Tierhaltung, Düngerlagerung und -anwendung. Deshalb gelten für die Tierhaltung Mindestabstände. Auch bei landwirtschftlichen Anlagen soll die Abluft gereinigt und korrekt abgeleitet werden. Hofdüngerlager können zum Beispiel abgedeckt werden um Geruchsemissionen deutlich zu vermindern.

Eine korrekte Abluftableitung ist auch bei Klärwerken, Anlagen für die Sammlung und Behandlung von Bioabfällen, Tierkörperverwertung, Nahrungsmittelbetrieben und Lösungsmittelanwendungen unbedingt notwendig (Mindesthöhen von Kaminen (BAFU)).

Sehr häufig treten übermässige Immissionen bei illegaler Abfallverbrennung und bei Verwendung unzulässiger Holzbrennstoffe in dafür ungeeigneten Feuerungen auf. Bei Verdacht auf Verbrennung von Abfällen oder nicht zugelassenem Abfallholz kann das Amt Aschentests ausführen.

Das Merkblatt Immissionen [pdf, 3.04 MB] hilft, bei verschiedensten lästigen Immissionen, sei es Luft oder Lärm oder Gerüche etc., den richtigen Ansprechpartner beim Kanton zu finden.

Feuer im Freien [pdf, 781.10 KB] können zu lästigen Immissionen führen, wenn Abfall verbrannt wird oder Holz, das nicht genügend ausgetrocknet ist oder gar behandelt ist. Auch hier geben Aschetests im Zweifelsfall Aufschluss über das verwendete Brennmaterial.

Downloads Luftrreinhaltung

Kontakt

Roland Ilg

Emissionen, Projektleitung Massnahmenplan Ammoniak, Luftreinhaltung in der Landwirtschaft

Tel. 058 345 52 03
E-Mail