Luftreinhaltung
Die Umwelt soll vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen durch Luftfremdstoffe geschützt werden.
Luftschadstoffe werden dort, wo sie auf Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume einwirken, als Immissionen bezeichnet.
Luftschadstoffe, die von Anlagen oder anderen Quellen an die Luft abgegeben werden, bezeichnet man als Emissionen. Diese werden in folgende Hauptquellengruppen unterteilt:
- Verkehr
- Industrieanlagen und Gewerbebetriebe
- Land- und Forstwirtschaft
- Haushalte
- Natürliche Emissionen
Die wichtigsten Aufgaben der Abteilung Luftreinhaltung sind:
- Überwachung der Luftqualität (Ostluft) www.ostluft.ch
- Kontrolle der Emissionen und Führen eines kantonalen Emissionskatasters (Emissionen in Suchfeld eingeben)
- Emissionsmessungen an Prozessanlagen, grösseren Feuerungen, Tanklagern und Benzintanksäulen, etc.
- Behandlung von Baugesuchen für industrielle und gewerbliche Anlagen mit Anordnung von Emissionsbegrenzungen
- Umsetzung des Massnahmeplans Lufthygiene vom 14.12.1993 und des Zusatzes vom 28.06.2005
- Behandlung von Beschwerden über Luftverunreinigungen durch Geruch, Rauch, Staub und andere Belästigungen
- Berechnung von Mindestabständen bei der Tierhaltung
- Beurteilung und Überwachung von Sendeanlagen im Bereich der nichtionisierenden Strahlung (NIS) wie Mobilfunk-, Rundfunk- und Amateurfunkanlagen
- Prüfung von VOC-Bilanzen nach der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV)
- Vollzug Luftreinhaltung auf Baustellen (Baurichtlinie Luft)
Weitere Informationen
Kontakt
Dr. Aurelia Nyfeler-Brunner
Datenzentrale OSTLUFT, Immissionen, Luftreinhaltung in der Landwirtschaft, Klima
Christian Steffen
Emissions-Messtechniker, grosse Feuerungen, Industrie & Gewerbe