Massnahmenpläne
Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) verlangt für eine grosse Zahl von Stoffen und Anlagen die Einhaltung vorsorglicher Emissionsgrenzwerte. Diese müssen unabhängig von der aktuellen Luftqualität eingehalten werden.
Die verlangte Luftqualität kann aber vorab beim Stickstoffdioxid (in der Nähe leistungsstarker Strassen, in dicht besiedelten Gebieten) und bezüglich Ozon (landesweit und flächendeckend) nicht erreicht werden. Auch für Feinstaub (PM10) sind in grösseren Gebieten die Immissionsgrenzwerte überschritten.
In der Regel sind Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten durch eine Vielzahl von Einzelquellen und Quellengruppen bedingt. Der Thurgau, wie alle Kantone, hat einen Massnahmenplan Lufthygiene [pdf, 2.2 MB] erstellt. Darin wird aufgezeigt, welche Quellen in welchem Umfang zur Grenzwertüberschreitung beitragen und welche Massnahmen dagegen zu treffen sind. Ein Teil des Massnahmenplans Lufthygiene ist der Massnahmenplan Ammoniak [pdf, 864 KB].