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Nichtionisierende Strahlung (NIS)

Nicht nur radiokative Strahlung (Kernenergie), auch elektromagnetische Strahlung hat schädliche oder lästige Wirkungen auf die Umwelt. Elektrisch geladene Körper und bewegte elektrische Ladungen (Strom) erzeugen stationäre elektrische bzw. magnetische Felder. Die Broschüre Elektrosmog im Alltag [pdf, 1.85 MB] beantwortet die häufigsten Fragen dazu.

Ändert sich ein elektrischer Pol in Stärke und Lage oder bewegt sich ein Körper in einem Feld, entstehen elektromagnetische Wechselfelder (EMF). Man findet EMF im Umfeld von technischen Wechselstromanlagen (z. B. Freileitungen, Hausinstallationen, Bahnen, Trafo-Stationen) und Übermittlungs- und Kommunikationsanlagen (Funk, Natel) sowie bei Radaranlagen. EMF wirken nachweislich auf den Menschen durch Gewebeerwärmung. Darüber hinaus werden weitere Wirkungen von hormonellen Störungen, Schlafstörungen, Störung des Zellstoffwechsels bis hin zur Auslösung von Krebs vermutet.

Die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) trat am 1. Februar 2000 in Kraft. Sie konkretisiert den im Umweltschutzgesetz (USG) enthaltenen Auftrag, den Elektrosmog auf ein Mass zu begrenzen, das für Menschen weder schädlich noch lästig ist. Darüber hinaus verlangt das im USG enthaltene Vorsorgeprinzip, dass bei Gefahren oder möglichen Schäden, die noch nicht genau abzusehen oder zu beweisen sind, vorsorglich härter eingegriffen werden kann, als vielleicht nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft nötig erscheint.

Deshalb wurden in der NISV zehn Mal tiefere Grenzwerte angesetzt, als von der Weltgesundheitsorganisation empfohlen. Die Schweizer Bestimmungen gegen Elektrosmog sind somit im internationalen Vergleich die vermutlich strengsten.

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Kontakt

Andreas Hafner

NIS, Stv. Leiter Luftreinhaltung und Klima

Tel. 058 345 52 02
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Armin Gresch

NIS

Tel. 058 345 52 06
E-Mail

Madlen Kurtcebe

NIS, Baugesuchbearbeitung

Tel. 058 345 52 38
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