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Licht

Kunstlicht stört nachtaktive Tiere, behindert astronomische Beobachtungen und beeinträchtigt Gesundheit und Wohlbefinden von Mensch und Tier. Ziel soll sein, die negative Wirkung von Lichtemissionen zu entschärfen und Energie zu sparen, ohne das Sicherheitsbedürfnis des Menschen einzuschränken. Die Zuständigkeiten für den Vollzug gemäss § 33 USGV liegen bei der Gemeinde.

Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen [pdf, 1.42 MB] (BAFU) ist eine Broschüre, die informiert und weiterhilft.

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Kontakt

Andreas Hafner

NIS, Stv. Leiter Luftreinhaltung und Klima

Tel. 058 345 52 02
E-Mail

Armin Gresch

NIS

Tel. 058 345 52 06
E-Mail

Madlen Kurtcebe

NIS, Baugesuchbearbeitung

Tel. 058 345 52 38
E-Mail