Licht
Kunstlicht stört nachtaktive Tiere, behindert astronomische Beobachtungen und beeinträchtigt Gesundheit und Wohlbefinden von Mensch und Tier. Ziel soll sein, die negative Wirkung von Lichtemissionen zu entschärfen und Energie zu sparen, ohne das Sicherheitsbedürfnis des Menschen einzuschränken. Die Zuständigkeiten für den Vollzug gemäss § 33 USGV liegen bei der Gemeinde.
Weitere Informationen
- Fünf Tipps für grossartiges Gärtnern
- Geben Sie Glühwürmchen eine Chance [pdf, 4.5 MB]
- Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen [pdf, 1.42 MB]
- Downloads NIS