Licht
Kunstlicht stört nachtaktive Tiere, behindert astronomische Beobachtungen und beeinträchtigt Gesundheit und Wohlbefinden von Mensch und Tier. Ziel soll sein, die negative Wirkung von Lichtemissionen zu entschärfen und Energie zu sparen, ohne das Sicherheitsbedürfnis des Menschen einzuschränken. Die Zuständigkeiten für den Vollzug gemäss § 33 USGV liegen bei der Gemeinde.
Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen [pdf, 1.42 MB] (BAFU) ist eine Broschüre, die informiert und weiterhilft.