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Mobilfunkantennen

Der Bau und die Änderung von Mobilfunkantennen sind in der Regel baubewilligungspflichtig. Gesuchstellern steht die Möglichkeit offen, vor Einreichung eines definitiven Baugesuchs, mit dem Amt für Umwelt Kontakt aufzunehmen und abklären zu lassen, ob die Grenzwerte eingehalten sind. Für diese Überprüfung ist zumindest das Standortdatenblatt einzureichen. Das definitive Baugesuch ist dann bei der Gemeindebehörde einzureichen. Nach Vorliegen der kantonalen Stellungnahmen (oder einem Entscheid des Amtes für Raumentwicklung bei Vorhaben ausserhalb der Bauzone) entscheidet die Gemeindebehörde über die Bewilligungsfähigkeit des Bauvorhabens. Hier finden Sie eine Übersichtskarte der Antennenstandorte.

Jedes Gesuch für den Bau einer solchen Anlage muss ein detailliertes Standortdatenblatt nach Vollzugsempfehlung zur NISV vom Juni 2002 enthalten. Dieses wird sorgfältig überprüft. Die Baubewilligung darf nur erteilt werden, wenn die Prüfung ergeben hat, dass die Grenzwerte eingehalten sind. Je nach Höhe der Belastung werden Abnahmemessungen nach Errichtung der Anlagen verlangt. Im 2015 waren 202 aktive Antennenanlagen installiert. Sie werden laufend überwacht. 2015 wurde drei Mal eine Überschreitung der Sendeleistung festgestellt (aus dem Geschäftsbericht Thurgau 2015).
Jedes Gesuch für Funkanlagen (Mobilfunk, Rundfunk, Amateurfunk, Betriebsfunk etc.), ob inner- oder ausserhalb von Bauzonen, muss vom Amt für Umwelt bezüglich der nichtionisierenden Strahlung geprüft werden. Die Gemeinden müssen daher alle derartigen Gesuche dem Kanton zur Prüfung weiterleiten.

Der Vollzug für die übrigen Anlagen wie Stromversorgung, Bahnanlagen etc. liegt bei Bundesstellen. Gemeindebehörden und Bevölkerung erhalten beim Amt für Umwelt, Abteilung Luftreinhaltung, bei Bedarf Auskunft über nichtionisierende Strahlung. Alle aktuellen Vollzugshilfen, Messempfehlungen, Datenblätter und Informationsmaterialien zu allen Arten von Antennen sind unter dem folgenden Link downloadbar: Merkblätter, Vollzugshilfen, Information des Bundes    alle Vollzugshilfen ab Seite des BAfU

Weitere Informationen

Kontakt

Andreas Hafner

NIS, Stv. Leiter Luftreinhaltung und Klima

Tel. 058 345 52 02
E-Mail

Armin Gresch

NIS

Tel. 058 345 52 06
E-Mail

Madlen Kurtcebe

NIS, Baugesuchbearbeitung

Tel. 058 345 52 38
E-Mail
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