Emissionen
Das Amt für Umwelt kontrolliert im Kanton Thurgau folgende Anlagen bezüglich der Einhaltung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) : Feststoff-Feuerungen (Holz) über 70 kW, Restholzfeuerungen, Altholzfeuerungen, Abfallverbrennungsanlagen, Öl- und Gasfeuerungen über 1 MW, Prozessfeuerungen, Blockheizkraftwerke (BHKW) und zahlreiche andere Anlagen.
Es sind ca. 3200 Anlagen und Prozesse registriert:
- 790 Feuerungen
- 240 Anlagen für Benzinumschlag
- 70 stationäre Motoren
- 50 Blockheizkraftwerke
- 2'100 übrige Anlagen (z. B. Brennöfen für Ziegel, Giessereien, Räucheranlagen, Anlagen zum Bedrucken, Verzinkungsanlagen, Trockner für Grünfutter etc.)
Neue Anlagen werden im Rahmen des Baugesuchverfahrens oder anderer Bewilligungsverfahren geprüft und die Emissionsbegrenzungen in diesen Verfahren angeordnet. Für industrielle und gewerbliche Anlagen sind dazu in der Regel die Emissionen in einer Emissionserklärung anzugeben. In einfachen Fällen genügt eine Anlagen- und Maschinenliste.
Weitere Informationen
Emissionsmessung bei Feuerungen für Öl, Gas und Holz (BAFU) [pdf, 696.23 KB]