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Emissionen

Das Amt für Umwelt kontrolliert im Kanton Thurgau folgende Anlagen bezüglich der Einhaltung der  Luftreinhalte-Verordnung (LRV) : Feststoff-Feuerungen (Holz) über 70 kW, Restholzfeuerungen, Altholzfeuerungen, Abfallverbrennungsanlagen, Öl- und Gasfeuerungen über 1 MW, Prozessfeuerungen, Blockheizkraftwerke (BHKW) und zahlreiche andere Anlagen.

Es sind ca. 3200 Anlagen und Prozesse registriert:

Neue Anlagen werden im Rahmen des Baugesuchverfahrens oder anderer Bewilligungsverfahren geprüft und die Emissionsbegrenzungen in diesen Verfahren angeordnet. Für industrielle und gewerbliche Anlagen sind dazu in der Regel die Emissionen in einer Emissionserklärung anzugeben. In einfachen Fällen genügt eine Anlagen- und Maschinenliste.

*FWL: Feuerungswärmeleistung
**Visuelle Kontrolle wird bei Einzelraumfeuerungen mit weniger als ein Ster jährlichem Holzverbrauch in der Regel alle vier Jahre durchgeführt.Überschrift

Weitere Informationen

Emissionsmessung bei Feuerungen für Öl, Gas und Holz (BAFU) [pdf, 696.23 KB]

Downloads Luftreinhaltung

Kontakt

Nadine Felix

Emissionen, Industrie und Gewerbe, grosse Holzfeuerungen, VOC

Tel. 058 345 52 45
E-Mail

Caroline Liechti

Emissionen, Industrie und Gewerbe

Tel. 058 345 52 46
E-Mail