Baumaschinen
Baumaschinen ab einer Leistung von 18 kW müssen einen Grenzwert beim Ausstoss von Dieselruss einhalten. Dieser kann zurzeit nur mit Partikelfiltersystemen eingehalten werden.
Bei allen Baumaschinen, die mit einem Partikelfiltersystem ausgerüstet sind, muss nachgewiesen werden, dass sie die Emissionsgrenzwerte gemäss der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) einhalten.
Folgende Unterlagen müssen vorliegen:
- die Abgaswartungsdokumente
- die Abgasmarke
- die Konformitätserklärung
- das Geräteschild der Baumaschine.
- Anforderungen an Baumaschinen und deren Partikelfiltersysteme [pdf, 235.30 KB]
- Kennzeichnung von Partikelfiltersystemen und Baumaschinen gemäss Luftreinhalte-Verordnung [pdf, 17.21 KB]
- Luftreinhaltung auf Baustellen (BAFU) [pdf, 358.14 KB]