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Tankanlagen

Kontinuierliche technische Verbesserungen bei Tankanlagen und ein gesteigertes Umweltbewusstsein haben Anzahl und Auswirkungen von Unfällen seit den späten 90er Jahren um den Faktor 10 verringert. Heute ereignet sich schweizweit jährlich noch 1 Unfall auf 10'000 Anlagen. Informationen über Rechte und Pflichten von Tankinhabern, Sicherheitsvorschriften und Anforderungen an Bau und Betrieb finden Sie unter: https://www.kvu.ch/de/themen/tankanlagen und/oder: (https://www.kvu.ch > Themen > Tankanlagen)

Im Thurgau wurde die Tankkontrolle beibehalten, da es sich im Hochwasserjahr 1999 als äusserst sinnvoll erwiesen hat, zu wissen, was für Tankanlagen wo betroffen waren. Damit konnten erhebliche Schäden vermieden werden. Die rechtliche Grundlage dazu ist in der Regierungsrätlichen Verordnung zum Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz § 11 (RRV EG GSchG) zu finden.

Für das Befüllen von Lageranlagen mit Brenn- und Treibstoffen (z. B. Heizöl, Dieselöl, Benzin usw.) ist im Kanton Thurgau ein Tankdokument Voraussetzung. Befüllungen dürfen nur bei korrekt nachgeführten Tankdokumenten erfolgen.

Melde- bzw. Bewilligungspflicht

Wer solche Stoffe in grösseren Mengen umschlägt, lagert, benutzt, entsorgt oder in Rohrleitungen fördert, untersteht einer Bewilligungs-, resp. Meldepflicht (Bewilligungsgesuch/Meldeformular zur Lagerung wassergefährdender Stoffe [pdf, 469 KB]).

Standorte solcher Tätigkeiten werden ab einer Menge von 450 Litern in einem kantonalen Kataster registriert. Dieser Kataster ermöglicht es, in Ausnahmesituationen wie Naturgefahren, z. B. Hochwasser, schnell und effizient einzugreifen. Der Inhaber von solchen Standorten muss Schutzmassnahmen treffen, die abhängig sind von der Art der Stoffe, der Menge, und der Tätigkeit.

Als Lageranlagen gelten:

Weitere Informationen

Kontakt

Daniel Stutz

Tankanlagen

Tel. 058 345 51 71
E-Mail

Silvia Högger

Gefahrgut, Störfallvorsorge, Industrie und Gewerbe, Stv. Leiterin Abwasser und Anlagensicherheit

Tel. 058 345 51 69
E-Mail