Meldepflichtige Anlagen
Anlagen, die dem Stand der Technik gemäss Regelungen ab 1.1.1999 entsprechen und folgende Bedingungen erfüllen, sind nur meldepflichtig:
Anlagen mit Nutzvolumen von 450 L bis 5000 L je Lagerbehälter, wenn
- ausschliesslich Heiz- und Dieselöl oder Flüssigkeiten der Klasse B gelagert werden,
- sich die Anlage ausserhalb der Grundwasserschutzzonen S1, S2 und S3 befindet,
- die Anlage höchstens im Gewässerschutzbereich üB steht,
- deren Behälter sich nur von Hand mit einer Zapfpistole füllen lassen,
- und die Entnahme von Flüssigkeit nur mit freistehenden Rohrleitungen ohne Rücklaufleitung und im Saugbetrieb erfolgt.
In den Gewässerschutzbereichen Au und Ao dürfen Anlagen, nebst obigen Bedingungen aber nur zwischen 450 L und 2000 L je Lagerbehälter enthalten, um noch als meldepflichtige Anlagen zu gelten! Darüber hinaus werden sie bewilligungspflichtig.
Sie sind fachgerecht zu erstellen und zu betreiben. Solche Anlagen unterstehen nicht der gesetzlichen Kontrollpflicht, wenn sie dem Stand der Technik entsprechen (bei Inbetriebnahme ab 1999). Sie sind eigenverantwortlich zu kontrollieren.
Das Meldeformular ist der für den Feuerschutz zuständigen Gemeindebehörde einzureichen und wird von dieser an das Amt für Umwelt weitergeleitet. Das AfU stellt eine gebührenpflichtige Bestätigung der Anmeldung aus und sendet sie, zusammen mit dem grünen Tankdokument (resp. einem dunkelrosa Tankdokuemnt, wenn in einer Grundwasserschutzzone S), an die zuständige Gemeindestelle, die dann die Feuerschutzbewilligung erteilt.
• Bewilligungsgesuch/Meldeformular zur Lagerung wassergefährdender Stoffe [pdf, 469 KB]
• Bewilligungs-/Meldeformular für mobile Tankanlagen [pdf, 113 KB]
Die Inhaber von Anlagen müssen für Schutzmassnahmen sorgen, die gewährleisten, dass die Anlagen zugänglich sind, Flüssigkeitsverluste leicht erkennbar sind und dass auslaufende Flüssigkeiten in genügender Menge zurückgehalten werden können.
Kontakt
Silvia Högger
Gefahrgut, Störfallvorsorge, Industrie und Gewerbe, Stv. Leiterin Abwasser und Anlagensicherheit