Tankdokument
Tankkontrolle bei Lageranlagen
Bewilligungspflichtige Lageranlagen müssen mindestens alle zehn Jahre auf Funktionstüchtigkeit und Dichtheit kontrolliert werden. Tankkontrollen und Ausserbetriebsetzungen dürfen nur von Fachbetrieben bzw. Personen ausgeführt werden, die über den entsprechenden Fachausweis (Berufsprüfung) "Spezialist/in für Tanksicherheit" der CITEC Suisse verfügen.
Die Tankkontrolle bei freistehenden Anlagen
Freistehende Tankanlagen sind einer Sicht- bzw. Zustandskontrolle zu unterziehen. Dabei werden der Tank, das Schutzbauwerk bzw. die Auffangwanne des Tanks sowie die Rohrleitungen und Armaturen auf Dichtheit und Zustand überprüft. Bei der Druckausgleichsleitung und der Abfüllsicherung muss eine Funktionskontrolle durchgeführt werden. Bei Grosstanks ohne Schutzbauwerk oder doppeltem Boden ist eine Kontrolle von innen zwingend. Bei den übrigen freistehenden Anlagen ist eine Innenkontrolle des Tanks freiwillig, wird aber aus Gründen der Werterhaltung empfohlen.
Die Tankkontrolle bei erdverlegten Tankanlagen
Erdverlegte doppelwandige Tanks mit Leckanzeigesystem sind einer Sicht- bzw. Zustandskontrolle zu unterziehen. Diese beinhaltet die Überprüfung des Domschachts sowie der Rohrleitungen und Armaturen auf Dichtheit und Zustand. Die Fühler der Abfüllsicherung sind einer Funktionskontrolle zu unterziehen. Die Druckausgleichsleitung ist auf freien Durchgang zu prüfen. Eine Innenreinigung des Tanks bei doppelwandigen überwachten Anlagen ist freiwillig, wird aber aus Gründen der Werterhaltung empfohlen.
Die Funktionskontrollen an Überwachungsgeräten
Die periodische Funktionskontrolle an Leckanzeigesystemen darf nur von Fachbetrieben bzw. Personen durchgeführt werden, die über den entsprechenden Fachausweis (Berufsprüfung) "Spezialist/in für Tanksicherheit" der CITEC Suisse verfügen.
- Leckanzeigesystem für einwandige Behälter und Rohrleitungen (einmal jährlich)
- Leckanzeigesystem für doppelwandige Behälter und Rohrleitungen (alle zwei Jahre)
- Leckanzeigesystem mit Flüssigkeitsfühler (alle zwei Jahre)
- Leckanzeigesysteme von Kathodenschutzanlagen für erdverlegte Stahltanks nach altem Recht (alle vier Jahre)
Das Ergebnis der Tank- und Funktionskontrolle muss dem Anlagenbetreiber, dem Inhaber und dem Amt für Umwelt mit dem Rapportformular gemeldet und im Tankdokument eingetragen werden. Der Kontrollrapport ist mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Die Anlage darf nur befüllt werden, wenn die Revisions- und Kontrolltermine eingehalten sind.
Für meldepflichtige Tanks sind Tankkontrollen nicht mehr vorgeschrieben, sie sind in Eigenverantwortung zu kontrollieren. Umfassende Informationen und Hilfestellungen dafür finden Sie bei der CITEC Suisse.