Schutzmassnahmen
Die Inhaber von Anlagen zur Lagerung von wassergefährdenden Stoffen müssen für Schutzanlagen sorgen, die Flüssigkeitsverluste verhindern. Sie müssen die Lager nach dem Stand der Technik so erstellen, dass allfällige Flüssigkeitsverluste leicht erkannt werden können und dass auslaufende Flüssigkeit zurückgehalten werden kann. Doppelwandige Behälter oder Doppelböden müssen mit einem Leckanzeigesystem überwacht werden.
- Die Lageranlagen müssen fachgerecht dimensioniert sein. Sie sind fachgerecht zu erstellen, zu ändern, zu betreiben und gegen Eingriffe durch Unbefugte zu sichern.
- Tanks mit einer Füll-Leitung müssen über Vorrichtungen verfügen, die den Füllstand messen und die das Überfüllen verhindern (Abfüllsicherung).
- Erdverlegte Anlageteile, die nicht korrosionsbeständig sind, müssen gegen aussen vor Korrosion geschützt werden.
- Rohrleitungen müssen über Vorrichtungen verfügen, die das selbständige Ausfliessen der gelagerten Flüssigkeit verhindern.
- Gebindelager müssen über Schutzvorrichtungen, Auffangwannen verfügen oder in abflusslosen Räumen stehen. Diese Vorrichtungen oder Räume müssen mediumsbeständig sein. Das Rückhaltevolumen muss mindestens dem Inhalt des grössten Behälters entsprechen.
- Werden untereinander reaktionsfähige Chemikalien in Gebindelagern gehalten, müssen je separate Auffangwannen und Schutzvorrichtungen erstellt werden.
- Tank- und Lageranlagen müssen gegen Naturgefahren so geschützt werden, dass ein Ausfliessen von wassergefährdenden Stoffen verhindert wird.
Kontakt
Silvia Högger
Gefahrgut, Störfallvorsorge, Industrie und Gewerbe, Stv. Leiterin Abwasser und Anlagensicherheit