Wassergefährdende Stoffe
Wassergefährdende Stoffe sind Stoffe, die nachteilige Veränderungen des Wassers verursachen können, sowohl physikalische als auch chemische oder biologische Veränderungen. Dazu gehören Stoffe wie Benzin, Heizöl, Motorenöl, Hydrauliköl, flüssige Düngemittel, Chemikalien aller Art, Pflanzenbehandlungsmittel, Holzbehandlungsmittel, Farben, Lacke, Lösungsmittel, Reinigungsmittel, Prozessabwässer etc.
Anlagen, in denen mit solchen Stoffen gearbeitet wird, sind fachgerecht zu erstellen und zu betreiben. Informationen erhalten Sie auch auf www.tankportal.ch.
Für das Befüllen von Lageranlagen mit Brenn- und Treibstoffen (z. B. Heizöl, Dieselöl, Benzin usw.) ist im Kanton Thurgau ein Tankdokument Voraussetzung. Befüllungen dürfen nur bei korrekt nachgeführten Tankdokumenten erfolgen.
Beim Umgang mit diesen Stoffen ist besondere Vorsicht geboten. Ein Leitfaden von der Praxis für die Praxis ist entwickelt worden. Er hilft, bei Lagerung und Umschlag solcher Stoffe keine Vorschrift zu vergessen.
Wassergefährdungsklassen
Wassergefährdende Stoffe werden in der Schweiz in zwei Gefährdungsklassen eingeteilt:
- Klasse A: Die Stoffe gefährden schon in kleinen Mengen das Wasser
- Klasse B: Die Stoffe gefährden erst in grösserer Menge das Wasser
Oft werden auch die Wassergefährdungsklassen nach deutschem Wasserrecht verwendet:
- WGK 3: stark wassergefährdend
- WGK 2: deutlich wassergefährdend
- WGK 1: schwach wassergefährdend
Kontakt
Silvia Högger
Gefahrgut, Störfallvorsorge, Industrie und Gewerbe, Stv. Leiterin Abwasser und Anlagensicherheit
Dominik Moosmann
Störfallvorsorge, Gefahrgut, Tankanlagen Industrie, Industrie und Gewerbe