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Wassergefährdende Stoffe

Wassergefährdende Stoffe sind Stoffe, die nachteilige Veränderungen des Wassers verursachen können, sowohl physikalische als auch chemische oder biologische Veränderungen. Dazu gehören Stoffe wie Benzin, Heizöl, Motorenöl, Hydrauliköl, flüssige Düngemittel, Chemikalien aller Art, Pflanzenbehandlungsmittel, Holzbehandlungsmittel, Farben, Lacke, Lösungsmittel, Reinigungsmittel, Prozessabwässer etc.

Anlagen, in denen mit solchen Stoffen gearbeitet wird, sind fachgerecht zu erstellen und zu betreiben. Informationen erhalten Sie auch auf www.tankportal.ch.

Für das Befüllen von Lageranlagen mit Brenn- und Treibstoffen (z. B. Heizöl, Dieselöl, Benzin usw.) ist im Kanton Thurgau ein Tankdokument Voraussetzung. Befüllungen dürfen nur bei korrekt nachgeführten Tankdokumenten erfolgen.

Beim Umgang mit diesen Stoffen ist besondere Vorsicht geboten. Ein Leitfaden von der Praxis für die Praxis ist entwickelt worden. Er hilft, bei Lagerung und Umschlag solcher Stoffe keine Vorschrift zu vergessen.

Wassergefährdungsklassen

Wassergefährdende Stoffe werden in der Schweiz in zwei Gefährdungsklassen eingeteilt:

Oft werden auch die Wassergefährdungsklassen nach deutschem Wasserrecht verwendet:

Downloads Anlagensicherheit

Kontakt

Silvia Högger

Gefahrgut, Störfallvorsorge, Industrie und Gewerbe, Stv. Leiterin Abwasser und Anlagensicherheit

Tel. 058 345 51 69
E-Mail

Dominik Moosmann

Störfallvorsorge, Gefahrgut, Tankanlagen Industrie, Industrie und Gewerbe

Tel. 058 345 51 65
E-Mail