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Ausser Betrieb setzen

Wird die Anlage ausser Betrieb gesetzt, muss Folgendes beachtet werden:

Adressen von Fachfirmen finden sich auf der Internetseite der CITEC Suisse, dem Verband für Gewässerschutz und Tanksicherheit (www.citec-suisse.ch).

Der Eigentümer resp. der Inhaber der Anlage bleibt auch nach der Ausserbetriebsetzung für Schäden haftbar, die durch den Fortbestand der Anlage entstehen. Er muss daher die notwendigen Schutzmassnahmen ergreifen, resp. aufrechterhalten. Es kann zweckmässig sein, den Lagerbehälter auszugraben oder mit geeignetem Material aufzufüllen. Dies, sowie eine allfällige Weiternutzung des gereinigten Tanks, liegt in der Eigenverantwortung des Inhabers resp. Eigentümers.

Dieses Merkblatt Ausserbetriebsetzung und Kontrolle von Tankanlagen durch Fachbetriebe [pdf, 54 KB] gibt Auskunft, wie die Ausserbetriebsetzung einer Tankanlage umgesetzt werden muss.

Downloads Anlagensicherheit

Kontakt

Daniel Stutz

Tankanlagen

Tel. 058 345 51 71
E-Mail

Silvia Högger

Gefahrgut, Störfallvorsorge, Industrie und Gewerbe, Stv. Leiterin Abwasser und Anlagensicherheit

Tel. 058 345 51 69
E-Mail