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Bewilligungspflichtige Anlagen

Das Lagern, Umschlagen, Nutzen (inkl. Fördern in Rohrleitungen) oder/und Entsorgen von wassergefährdenden Stoffen in folgenden Lageranlagen, bedarf einer Bewilligung des Amtes für Umwelt (AfU):

Das Bewilligungsformular ist an die für den Feuerschutz zuständige Gemeindebehörde einzureichen. Das Gesuch wird von dieser an das Amt für Umwelt weitergeleitet. Das AfU stellt eine kostenpflichtige Bewilligung aus.

Bewilligungspflichtige Anlagen können vor der Inbetriebnahme vom AfU kontrolliert werden und sind alle zehn Jahre einer Tankkontrolle zu unterziehen.

Das dazugehörende Tankdokument, blau für kontrollpflichtige Anlagen (1 Etikett) resp. mit Überwachungsgerät (2 Etiketten) resp. dunkelrosa bei einer Grundwasserschutzzone S, wird anlässlich der Endkontrolle ausgehändigt oder per Post zugestellt. Die Anlagen sind fachgerecht zu erstellen und zu betreiben.

Die Inhaber von Anlagen zur Lagerung von wassergefährdenden Stoffen müssen Schutzmassnahmen treffen. Die Schutzmassnahmen müssen gewährleisten, dass die Anlagen jederzeit zugänglich sind, Flüssigkeitsverluste leicht erkennbar sind und dass auslaufende Flüssigkeiten zurückgehalten werden können.

Downloads Anlagensicherheit

Kontakt

Daniel Stutz

Tankanlagen

Tel. 058 345 51 71
E-Mail

Silvia Högger

Gefahrgut, Störfallvorsorge, Industrie und Gewerbe, Stv. Leiterin Abwasser und Anlagensicherheit

Tel. 058 345 51 69
E-Mail
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