Bewilligungspflichtige Anlagen
Das Lagern, Umschlagen, Nutzen (inkl. Fördern in Rohrleitungen) oder/und Entsorgen von wassergefährdenden Stoffen in folgenden Lageranlagen, bedarf einer Bewilligung des Amtes für Umwelt (AfU):
- Gebindelager und Kleintanks in Grundwasserschutzzonen (siehe ThurGIS: Thema Gewässer/Grundwasser- und Gewässerschutz
- alle mittelgrossen Tanks im Gewässerschutzbereich A
- Mittelgrosse Tanks "übrigen Bereich" (üB) mit mehr als 5'000 L Nutzungsvolumen
- alle Grosstanks
- Umschlagplätze, erdverlegte Anlagen und Rohrleitungen, sowie Betriebsanlagen, welche nicht nur der Meldepflicht unterstehen.
Das Bewilligungsformular ist an die für den Feuerschutz zuständige Gemeindebehörde einzureichen. Das Gesuch wird von dieser an das Amt für Umwelt weitergeleitet. Das AfU stellt eine kostenpflichtige Bewilligung aus.
- Bewilligungsgesuch/Meldeformular zur Lagerung wassergefährdender Stoffe [pdf, 469 KB]
- Bewilligungs-/Meldeformular für mobile Tankanlagen [pdf, 113 KB]
Bewilligungspflichtige Anlagen können vor der Inbetriebnahme vom AfU kontrolliert werden und sind alle zehn Jahre einer Tankkontrolle zu unterziehen.
Das dazugehörende Tankdokument, blau für kontrollpflichtige Anlagen (1 Etikett) resp. mit Überwachungsgerät (2 Etiketten) resp. dunkelrosa bei einer Grundwasserschutzzone S, wird anlässlich der Endkontrolle ausgehändigt oder per Post zugestellt. Die Anlagen sind fachgerecht zu erstellen und zu betreiben.
Die Inhaber von Anlagen zur Lagerung von wassergefährdenden Stoffen müssen Schutzmassnahmen treffen. Die Schutzmassnahmen müssen gewährleisten, dass die Anlagen jederzeit zugänglich sind, Flüssigkeitsverluste leicht erkennbar sind und dass auslaufende Flüssigkeiten zurückgehalten werden können.
Kontakt
Silvia Högger
Gefahrgut, Störfallvorsorge, Industrie und Gewerbe, Stv. Leiterin Abwasser und Anlagensicherheit