Naturgefahren
Bezüglich Naturgefahren ist es das Ziel des Bundes, die Schutzdefizite bis 2030 weitgehend zu beheben und Siedlungen und Infrastrukturen sowie deren Nutzung auf die Naturgefahrensituation abzustimmen. Dabei ist ein Optimum zwischen den Ansprüchen an das Sicherheitsniveau und der finanziellen Tragbarkeit anzustreben. Dieses Ziel soll mit einem integralen Risikomanagement erreicht werden, um so eine nachhaltige und schweizweit vergleichbare Sicherheit für Menschen, hohe Sachwerte und natürliche Lebensgrundlagen zu schaffen und langfristig zu erhalten.
Im Kanton Thurgau dominiert der Naturgefahrenprozess Hochwasser. Es wird differenziert zwischen Hochwasser aus Bächen, aus Oberflächenabfluss, aus Flüssen sowie aus stehenden Gewässern. In einigen steilen Gebieten im Kanton Thurgau ist mit den Prozessen Rutschung und Sturz zu rechnen.
Für den Hochwasserschutz bei Flüssen und den Unterhalt ist vollumfänglich der Kanton verantwortlich. Der Schutz vor Bachhochwassern, Oberflächenabfluss und den übrigen Naturgefahren wie Rutschungen liegt bei den entsprechenden Gemeinden.
Für den Objektschutz (Schutz naturgefahrenexponierter Gebäude) ist der jeweilige Eigentümer verantwortlich. Die entsprechenden Broschüren und Formulare stellt die Gebäudeversicherung Thurgau zu Verfügung.