Schutzbautenkataster
Schutzbauwerke wie Hochwasserdämme, Geschiebesammler und Rückhaltebecken reduzieren die Gefährdung durch Naturgefahrenprozesse entscheidend. Schutzbauten gehören somit zu den wichtigsten technischen Präventionsmassnahmen.
Der Bund verpflichtet die Kantone zur Führung eines Schutzbautenkatasters. Diese Verpflichtung leitet sich aus dem Wasserbaugesetz, der Wasserbauverordnung sowie der Waldverordnung ab.