Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Schutzbautenkataster

Schutzbauwerke wie Hochwasserdämme, Geschiebesammler und Rückhaltebecken reduzieren die Gefährdung durch Naturgefahrenprozesse entscheidend. Schutzbauten gehören somit zu den wichtigsten technischen Präventionsmassnahmen.

Der Bund verpflichtet die Kantone zur Führung eines Schutzbautenkatasters. Diese Verpflichtung leitet sich aus dem Wasserbaugesetz, der Wasserbauverordnung sowie der Waldverordnung ab.

Downloads Naturgefahren

Kontakt

Philipp Alther

Fachstelle Naturgefahren

Tel. 058 345 52 31
E-Mail