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Wasserkraft

Wasser als öffentliches Gut untersteht der Hoheit des Kantons. Er koordiniert die verschiedenen Nutzungen und setzt nach Massgabe des öffentlichen Interesses Prioritäten. Für die Nutzung der Wasserkraft zur Energieproduktion ist eine Konzession notwendig. 

Wer eine Konzession erlangen oder eine bestehende Konzession erneuern möchte, muss bei der Gemeinde ein Gesuch einreichen. Diese leitet das Gesuch an den Kanton weiter. Zuständig für die Erteilung der Konzession ist das Departement für Bau und Umwelt. 

Der Vollzug des Wassernutzungsgesetzes und der entsprechenden Verordnung liegt beim Amt für Umwelt. 

Downloads Wasserkraft

Kontakt

Clarissa Pauler

Rechtsdienst Gewässerqualität und -nutzung, Wasserbau und Hydrometrie

Tel. 058 345 51 96
E-Mail