Korrektion Gewässer
Der Bund hat mit dem Bundesgesetz über den Wasserbau (WBG; SR 721.100) rechtsverbindlich den Hochwasserschutz für alle oberirdischen Gewässer festgelegt. Das Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz von Menschen und erheblichen Sachwerten vor schädlichen Auswirkungen des Wassers.
Im Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20) ist die Pflicht festgelegt, die Gewässer ökologisch aufzuwerten.
Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz als auch für die Revitalisierung der Gewässer hat der Bund den Kantonen zugewiesen.
Die Zuständigkeit für Korrektionen an Flüssen liegt im Kanton Thurgau beim Kanton (§ 13 WBSNG).
Als Flüsse gelten nach § 4 WBSNG
- der Rhein ab Eschenzerhorn
- der Seerhein bis zur Gemeindegrenze Gottlieben/Ermatingen
- die Thur mit Binnenkanälen
- die Sitter
- die Murg
- die Lützelmurg ab Einmündung Dorfbach Ettenhausen
- die Lauche ab Einmündung Hartenauerbach
- die Goldach bis Tübacherbrücke und
- die Aach ab Kantonsstrassenbrücke Oberaach
Die Zuständigkeit für Korrektionen an Bächen liegt im Kanton Thurgau bei den Gemeinden (§ 13 WBSNG). Als Bäche gelten nach § 5 WBSNG alle übrigen offenen oder eingedolten Fliessgewässer mit Ausnahme der Entwässerungsanlagen.
Gemäss § 32 WBSNG obliegen die Revitalisierungen am Bodensee und Untersee den Gemeinden.
Bei Korrektionen wird unterschieden zwischen Hochwasserschutz und Revitalisierung. Fliessgewässer mit Sicherheitsdefizit sind Hochwasserschutzprojekte. Diese beinhalten von Gesetzes wegen (Art. 4 Abs. 2 WBG) auch Revitalisierungsmassnahmen. Wo kein Sicherheitsdefizit vorhanden ist spricht man von einem reinen Revitalisierungsprojekt.
Weitere Verordnungen
- Verordnung über den Wasserbau (WBV; SR 721.100.1)
- Gewässerschutzverordnung (GSchV, SR 814.201)
- Verordnung des Regierungsrats zum Gesetz über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren (WBSNV, RB 721.11)
Weitere Informationen
- Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich
- Wasser-Timeline (Geschichte des Schweizer Gewässerschutzes seit 1800)
- Downloads Korrektionen Gewässer
Kontakt
Matthias Müller
Ressortleiter Wasserbau, Stv. Leiter Wasserbau und Hydrometrie