Hochwasserschutz
Es ist Aufgabe der öffentlichen Hand, eine angemessene Grundsicherheit in Form von Flächenschutz bereitzustellen. In erster Linie soll mit raumplanerischen Massnahmen wie Ein-, Um-, Auszonungen oder der Sicherung von Freihaltezonen eine angepasste Nutzung sichergestellt werden, die auf die Gefahrensituation Rücksicht nimmt. Damit können bestehende Risiken reduziert und neue vermieden werden. Reicht dies nicht aus, sind technische Massnahmen (Schutzbauten wie Hochwasserschutzdämme, Gerinneausbauten, Retentionsräume etc.) oder organisatorische Massnahmen (z. B. Alarmsysteme) erforderlich. Im Sinne des integralen Risikomanagements ist dabei die effizienteste Massnahmenkombination zu wählen. Eine hohe Bedeutung kommt aber auch der Förderung des Risikodialogs und der Eigenverantwortung der Betroffenen zu (Objektschutz, angepasstes Verhalten).
Die Dimensionierung von Hochwasserschutzmassnahmen richtet sich nach dem kantonalen Richtplan Kapitel 1.11 Naturgefahren, Schutzzielmatrix für Hochwasser.
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Kontakt
Matthias Müller
Ressortleiter Wasserbau, Stv. Leiter Wasserbau und Hydrometrie